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Studie: Ostdeutsche profitieren besonders vom Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn hat Experten zufolge einen positiven Effekt für Geringverdiener. Regional gibt es jedoch Unterschiede.
Mindestlohn in Deutschland - 12,41 Euro
Der Mindestlohn hat einer Studie zufolge einen positiven Effekt für viele Beschäftigte. © Jan Woitas/dpa

Der gesetzliche Mindestlohn hat die Einkommen von Geringverdienern einer Analyse zufolge deutlich erhöht, besonders in Ostdeutschland. Das geht aus einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf hervor. 

Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar 2015 eingeführt worden. Der Untersuchung zufolge hat es bei Gehältern im unteren Einkommensbereich infolgedessen deutliche Zuwächse gegeben. Für Beschäftigte in Ostdeutschland stiegen diese im Vergleichszeitraum 2013 bis 2018 preisbereinigt um durchschnittlich 21 Prozent, bei einem Monatsverdienst von knapp 1.300 Euro sogar um 31 Prozent. Im Westen waren die Effekte den Angaben nach ebenfalls positiv, aber weniger stark, weil weniger Menschen im Niedriglohnsektor arbeiten. So lag der Anstieg im unteren Einkommensbereich bei rund 12 Prozent. 

«Das dürfte überwiegend ein Mindestlohn-Effekt sein», sagte Studienautor und Arbeitsmarktexperte Toralf Pusch. Der Mindestlohn habe wesentlich dazu beigetragen, Lohnungleichheiten in verschiedenen Regionen zu verringern. «Der klare Anstieg bei den Monatseinkommen entkräftet auch die Sorge mancher Mindestlohn-kritischer Fachleute, Arbeitgeber könnten nach Einführung der Lohnuntergrenze im Gegenzug die Stundenzahl von Beschäftigten im Mindestlohnbereich reduzieren.»

Weniger stark gestiegen sind demnach zwischen 2013 und 2018 die Einkommen von Personen mit relativ hohen Einkommen. Diese legten im Osten um etwa 14 Prozent zu, im Westen um 11 Prozent.

Die Effekte der jüngsten Mindestlohn-Erhöhung und der Anhebung auf 12 Euro im Jahr 2022 sind in der Studie nicht berücksichtigt. Grundlagen waren Daten der Jahre 2008, 2013 und 2018. Zahlen für 2023 liegen bislang nicht vor. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe wird nur alle fünf Jahre erhoben.

© dpa
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