Das Landgericht Hamburg hat der Kreuzfahrtreederei Tui Cruises eine bestimmte Form der klimabezogenen Werbung untersagt. Es geht um die Formulierung «2050 Dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net-zero)», die nach Angaben des Landgerichtes in einer älteren Version der Website verwendet wurde. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) (Aktenzeichen 315 O 9/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Ansicht des Gerichts sei diese klimabezogene Formulierung irreführend, weil sie mehrdeutig sei, teilte ein Gerichtssprecher mit. «Nach Ansicht des Landgerichts lasse sich die Aussage sowohl dahingehend verstehen, dass im Kreuzfahrtbetrieb im Jahr 2050 CO2-Emissionen vollständig vermieden werden als auch dahingehend, dass unter Zuhilfenahme von Kompensationsmaßnahmen eine ausgeglichene Bilanz erreicht werde.»
Gericht: Hohe Anforderungen an Werbung mit Umweltbezug
An die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen im Bereich der umweltbezogenen Werbung seien strenge Anforderungen zu stellen, betonte das Gericht. Es bestehe ein «gesteigertes Aufklärungsbedürfnis». Dem sei Tui Cruises mit einem auf der Internetseite unter der Formulierung dargestellten Maßnahmenbündel nicht gerecht geworden.
«Die Grafik unseres Fahrplans zur Dekarbonisierung (Klimaschutz Roadmap), die Gegenstand des Verfahrens war, ist bereits seit mehr als einem halben Jahr entsprechend angepasst», teilte ein Sprecher von Tui Cruises auf Anfrage mit. «Unabhängig vom heutigen Urteil werden wir weiterhin konsequent unsere "Nachhaltigkeitsstrategie 2030" umsetzen und halten an unseren ehrgeizigen Klimazielen weiter fest.» Das Unternehmen wolle prüfen, ob gegen das Urteil Berufung einlegt werde.
Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, sagte, derlei Werbung sei in vielen Fällen unzulässig. «Das heutige Urteil gegen Tui Cruises ist richtungsweisend für die Überprüfung vieler Werbeaussagen, mit denen Unternehmen damit werben, in einigen Jahren besonders klimafreundlich sein zu wollen, obwohl sie es jetzt bei weitem nicht sind»,