Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

EU-«Frühstücksrichtlinien»: Herkunft von Honig aufs Etikett

Woher kommt der Honig? Wie viel Obst ist in der Konfitüre? Und was macht einen Fruchtsaft aus? Ein nun endgültig beschlossenes EU-Gesetz soll für mehr Klarheit auf dem Etikett sorgen.
Honig
Bei Honigmischungen müssen künftig die Herkunftsländer und ihr jeweiliger Anteil angegeben werden. © Carsten Rehder/dpa

Die EU-Staaten haben neue Regeln zur Kennzeichnung und Herstellung von Honig, Säften, Konfitüren und Trockenmilch beschlossen. Ziel sei, Verbraucherinnen und Verbraucher besser über Inhalte und Herkunft der Lebensmittel aufzuklären und Betrug zu verringern, teilten die EU-Staaten in Luxemburg mit. Zuvor hatte bereits das Europaparlament grünes Licht für die neuen Regeln gegeben. Sie sollen spätestens zum Sommer 2026 angewendet werden.

Bei Honigmischungen müssen den Angaben nach künftig die Herkunftsländer und ihr jeweiliger Anteil angegeben werden. Dabei können die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, ob in ihrem Hoheitsgebiet nur die vier größten Anteile angegeben werden müssen, wenn diese zusammen mehr als die Hälfte der Mischung ausmachen.

iPhone 16 Pro jetzt bei Vodafone bestellen

Fruchtsäfte in drei Kategorien

Mit Blick auf die steigende Nachfrage nach zuckerreduzierten Getränken soll auch die Kennzeichnung von Fruchtsäften eindeutiger werden, wie aus der Richtlinie hervorgeht. So können die Säfte drei neuen Kategorien zugeordnet werden: «zuckerreduzierter Fruchtsaft», «zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat» und «konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft». Um als zuckerreduziert zu gelten, sollte der Zuckergehalt um mindestens 30 Prozent geringer sein als bei herkömmlichem Fruchtsaft.

Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern sei nicht bewusst, dass ein Fruchtsaft - anders als ein Nektar - keinen zugesetzten Zucker enthalten dürfe. Die neue Norm sehe daher auch vor, dass die Angabe «Fruchtsäfte enthalten nur von Natur aus vorkommende Zucker» auf dem Etikett genutzt werden könne.

Darüber hinaus sei festgelegt worden, dass für ein Kilogramm Konfitüre künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden müssten. Dem Beschluss zufolge müssen es bei «Konfitüren extra» 500 Gramm sein. Zudem seien Behandlungen zugelassen worden, mit denen laktosefreie Trockenmilcherzeugnisse hergestellt werden könnten.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Nina Chuba bringt Remix mit Tokio Hotel raus
Musik news
Nina Chuba und Bill Kaulitz bringen gemeinsamen Song raus
Schauspieler Justus Johanssen
People news
Justus Johanssen über Polizeifilm: Uniform macht was mit Dir
Fototermin
Tv & kino
Schauspieler Jeftić: Immer wieder Bock auf «Rosenheim-Cops»
Die neue Sony-Konsole PS5 Pro
Internet news & surftipps
Schick, schnell und teuer: Die Sony-Konsole PS5 Pro im Test
Meta
Internet news & surftipps
EU-Kommission verhängt Millionenstrafe gegen Meta
Rechenzentrum
Internet news & surftipps
Schwarz Gruppe kooperiert umfassend mit Google
Bosnien-Herzegowina - Deutschland
Nationalmannschaft
1022. Länderspiel: Wiedersehen und Kimmich-Bestmarke
Ein Flur in einer Altbauwohnung
Wohnen
Schmal und dunkel? So kommen kleine Flure größer raus