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Dehoga: Gäste müssen wegen hoher Mehrwertsteuer mehr zahlen

Seit Jahresbeginn gilt für die Gastronomie-Branche wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Dem Branchenverband Dehoga zufolge zeigen sich deutliche Auswirkungen.
Biergarten
Dehoga fordert, dass Essen einheitlich mit sieben Prozent besteuert werden müsse. © Paul Zinken/dpa

Nach der Rückkehr der Mehrwertsteuer zu 19 Prozent in der Gastronomie haben Betriebe laut Branchenverband Dehoga ihre Preise erhöht.

«Die deutlich gestiegenen Kosten für Lebensmittel und Personal ließen ihnen keine andere Wahl», teilte eine Verbandssprecherin mit Blick auf die Änderung seit Jahresbeginn mit. «Nach drei Jahren Corona mit historischen Umsatzverlusten können derartige Kostensteigerungen nicht abgefangen werden.»

Steuererhöhung trifft Familienbetriebe

Für Speisen in Restaurants oder Cafés war der Satz in der Corona-Pandemie zur Entlastung der Branche vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Diese Ausnahmeregelung wurde wegen der Energiekrise mehrmals verlängert, zuletzt bis Ende 2023. Bei Getränken war es bei den 19 Prozent geblieben.

Die Steuererhöhung treffe kleine und mittlere Familienbetriebe, vor allem in ländlichen Regionen, besonders stark. «Viele unserer Betriebe berichten von einer wachsenden Preissensibilität und Konsumzurückhaltung der Gäste», so die Dehoga-Sprecherin.

«Gäste kommen seltener, sie konsumieren weniger und verzichten auf die Vorspeise oder den Nachtisch.» Es gebe jedoch auch viele Gäste, die den Betrieben die Treue hielten. «Ihnen ist das Treffen mit Freunden in der Kneipe und das Essen im Restaurant weiterhin als Auszeit vom Alltag sehr wichtig.»

Forderung von Dehoga

Der Umsatz stieg im Januar gegenüber dem Vormonat Dezember bereinigt um Preiserhöhungen (real) um 0,8 Prozent, wie das Statistische Bundesamt jüngst mitteilte. Einschließlich Preiserhöhungen (nominal) sanken die Erlöse aber um 0,5 Prozent.

Dehoga fordere zudem, dass Essen einheitlich mit sieben Prozent besteuert werden müsse. «Es ist absurd, dass für das Essen in der Gastronomie wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer gelten, während das Essen To Go, der Fertigsalat aus dem Supermarkt und die Essenslieferung weiterhin mit 7 Prozent besteuert wird», betonte die Sprecherin.

© dpa
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