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Buschmann bekräftigt Nein zu EU-Lieferkettengesetz

Durch das Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden. Doch Justizminister Marco Buschmann stellt sich weiter gegen das Gesetz auf EU-Ebene. Dadurch könnte es scheitern.
Bundestag
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will an seinem Nein zum geplanten EU-Lieferkettengesetz festhalten. © Hannes P. Albert/dpa

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will an seinem Nein zum geplanten EU-Lieferkettengesetz festhalten. «Die Risiken für unser Land und seine mittelständisch geprägte Wirtschaft überwiegen. Ich habe daher entschieden, dass ich dem vorliegenden Vorschlag nicht zustimme», sagte der FDP-Politiker der «Rheinischen Post» (Samstag).

Durch das EU-Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit im EU-Ausland profitieren. Das Vorhaben droht jedoch am Widerstand der FDP zu scheitern. Die von den Liberalen geführten Ministerien für Justiz und für Finanzen haben sich kurz vor den abschließenden EU-Beratungen gegen die Pläne gestellt. Durch eine deutsche Enthaltung infolge der Uneinigkeit in der Ampel-Koalition könnte das gesamte Regelwerk scheitern, weil in Brüssel dadurch die ausreichende Mehrheit für das Vorhaben auf der Kippe steht.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte, einheitliche Standards seien im deutschen Interesse und schlug eine Änderung geltender deutscher Regeln für den Fall vor, dass das EU-Gesetz doch grünes Licht bekommt. So könnten seiner Ansicht nach die jährlichen Berichtspflichten der Unternehmen durch das deutsche Lieferkettengesetz ausgesetzt werden.

«Ich schätze es, dass Kollege Hubertus Heil Vorschläge vorgelegt hat, um bürokratische Entlastungen für die Wirtschaft auf den Weg zu bringen», sagte Buschmann der «Rheinischen Post». «Wir sollten auch unabhängig vom Abstimmungsverhalten bei der Lieferketten-Richtlinie weiter daran arbeiten, der deutschen Wirtschaft eine Perspektive der Entlastung statt neuer Zumutungen zu eröffnen.»

© dpa
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