Der Deutsche Richterbund unterstützt den «pragmatischen Vorstoß» des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin zur Vorratsdatenspeicherung und hat an die Bundesregierung appelliert, die Gesetzesinitiative der Länder «rasch aufzugreifen». «Die rechtlichen Zweifel sind nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts in den letzten sieben, acht Jahren ein gutes Stück geklärt», hatte der FDP-Politiker im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz gesagt.
«Die FDP wäre gut beraten, auf die pragmatischen Stimmen in den eigenen Reihen zu hören», sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds (DRB), Sven Rebehn. Die Ampel-Koalition im Bund solle im Sinne der Gesetzesinitiative des Bundesrats rasch eine rechtsstaatlich eng begrenzte, auf maximal vier Wochen befristete Speicherpflicht für IP-Adressen regeln.
«Wie bei der Zuordnung des Fahrzeugkennzeichens zum Halter würde damit lediglich eine verlässliche Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber ermöglicht», sagte Rebehn. «Bei Internet-Straftaten wie Kinderpornografie ist die IP-Adresse oftmals der einzige, aber immer der schnellste Ermittlungsansatz, um Täter aufzuspüren und Opfer aus einer womöglich andauernden Notlage zu befreien.»
Richterbund gegen Quick-Freeze-Verfahren
Das von der FDP bislang geforderte sogenannte Quick-Freeze-Verfahren ist nach Einschätzung von Rebehn «keine gleichwertige Alternative». «Damit hinge es vom Zufall der Speicherpraxis der Internetanbieter ab, ob die IP-Daten dort noch vorhanden sind, wenn eine Anordnung zum Einfrieren kommt.» Bei dem von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bevorzugten Verfahren werden Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht.
Mertin hatte gesagt, es sei den Bürgern kaum noch zu vermitteln, «dass es uns nicht gelingt, eine rechtmäßige Lösung zu finden, die dem Bedürfnis nach Ermittlung von Straftaten im digitalen Raum gerecht wird». Er betonte ebenfalls, dass es sehr häufig um Kinderpornografie gehe. «Und dahinter steckt dann oft ein erheblicher Missbrauch, der mit viel Qual der Kinder verbunden ist.»
IP-Adressen oft der einzige Ermittlungsansatz bei Kindesmissbrauch
Da IP-Adressen von Rechnern von den Providern derzeit nicht gespeichert werden müssen, seien das Bundeskriminalamt und andere Behörden aber gerade bei ihren Ermittlungen zur Kinderpornografie stark auf Hinweise der gemeinnützigen US-Organisation NCMEC angewiesen, argumentierte Mertin.
Bundestag muss sich mit Bundesratsvorschlag befassen
Der Bundesrat hat sich kürzlich für eine neue, rechtssichere Form der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, um Ermittlern in besonders schweren Fällen mehr Instrumente an die Hand zu geben. Die Initiative aus Hessen für eine befristete, anlasslose Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen schwere Kriminalität hatte eine Mehrheit gefunden. Nun muss sich der Bundestag mit dem Vorschlag befassen.