Das Urteil gegen einen 37-Jährigen, der im März dieses Jahres in Püttlingen seine bettlägerige Großmutter mit mehreren Schlägen getötet hatte, ist rechtskräftig. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Saarbrücken auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der deutsche Angeklagte war in der vergangenen Woche zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht hatte die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Er befindet sich seit der Tat bereits in der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie.
Der Mann war wegen Totschlags und Körperverletzung verurteilt worden. Nach Auffassung der Kammer hatte er im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt. Im Ergebnis der Beweisaufnahme habe das Mordmerkmal der Heimtücke nicht vorgelegen.
Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch Heimtücke angenommen und wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert. Auch sie war aber von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen. Die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Einen Antrag auf eine bestimmte Dauer einer Freiheitsstrafe stellte sie nicht.
Drogenabhängiger Angeklagter griff auch Vater und Bruder an
Der Enkel des 91 Jahre alten Opfers konsumiert seit Jahren Betäubungsmittel und Cannabis und leidet deshalb unter einer kombinierten Persönlichkeitsstörung und unter Polytoxikomanie (Mehrfachabhängigkeit).
Am Tattag hatte er erhebliche Mengen Betäubungsmittel und Cannabis zu sich genommen und halluziniert, dass der Teufel mit ihm reden würde. Mehrfach hatte er laut Anklage im «Drogenwahn» mit den Fäusten in das Gesicht und auf den Körper seiner wehrlosen Großmutter eingeschlagen, die aufgrund ihres allgemeinen Gesundheitszustandes nur noch apathisch im Bett lag.
Nur sein Vater konnte den 37-Jährigen von weiteren Schlägen abhalten. Dabei wurde dieser von seinem Sohn ebenso verletzt wie dessen Bruder, der dem Vater helfen wollte. Die 91-Jährige starb eine Woche später in einem Krankenhaus an den Folgen der Schläge.