Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Ex-Stasi-Offizier akzeptiert Verurteilung wegen Mordes nicht

Ein Mann wird am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße in Berlin hinterrücks erschossen. Rund 50 Jahre später soll ein Ex-Stasi-Mann ins Gefängnis. Er wehrt sich dagegen.
Prozess gegen Ex-Stasi-Mitarbeiter
Der wegen Mordes verurteilte Ex-Stasi-Offizier hat Revision gegen das Urteil eingelegt. © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Ein tödlicher Schuss vor rund 50 Jahren am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße in Ost-Berlin wird die Justiz weiter beschäftigen. Der wegen Mordes verurteilte Ex-Stasi-Offizier akzeptiert seine Haftstrafe nicht und hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte. 

Das Gericht hatte den inzwischen 80-Jährigen aus Leipzig vergangenen Montag schuldig gesprochen und zu zehn Jahren Haft verurteilt. Aus Richtersicht gibt es keinen Zweifel daran, dass der damalige Oberleutnant am 29. März 1974 aus einem Hinterhalt heraus den 38-jährigen Polen Czesław Kukuczka im Auftrag des DDR-Geheimdiensts erschossen hat.

Ex-Stasi-Offizier hat Vorwürfe bestritten

Der Deutsche hatte vor Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen; seine Verteidigerin hatte zu Prozessbeginn erklärt, ihr Mandant bestreite diese. Sie plädierte auf Freispruch. Es sei nicht erwiesen, dass der Angeklagte der Schütze gewesen sei.

Es dauerte Jahrzehnte, bis der Fall im wiedervereinigten Deutschland vor Gericht kam. Erst im Jahr 2016 lieferte das Stasi-Unterlagen-Archiv einen entscheidenden Hinweis zur möglichen Identität des Schützen. Laut einem Schriftstück wurde der Sachse von der Stasi mit dem «Kampforden in Bronze» ausgezeichnet.

Anklage wegen Mordes erst nach Jahrzehnten

Die Staatsanwaltschaft ging zunächst jedoch von einem Totschlag und nicht von Mord aus und stellte das Verfahren 2017 ein, weil die Tat in diesem Fall verjährt gewesen wäre. 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Berlin jedoch Anklage, weil sie inzwischen das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sah. Hintergrund für die neue Bewertung war ein europäischer Haftbefehl gegen den Angeklagten nach beharrlichen Nachforschungen auf polnischer Seite.

Bei der Entscheidung im aktuellen Fall war laut Gericht das zum Tatzeitpunkt mildere DDR-Strafrecht zu berücksichtigen. Dadurch kam es nicht - wie eigentlich bei Mord nach bundesdeutschem Recht üblich - zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Filmförderung
Tv & kino
Drehort Deutschland: Filme bekommen höhere Förderung
Schauspielerin Tilda Swinton
Kultur
Berlinale: Goldener Ehrenbär für Tilda Swinton
Fashion Week in Paris - Stella McCartney
Musik news
Beide Beatles gemeinsam auf der Bühne
Whatsapp ist auf dem Display eines Smartphones zu sehen
Internet news & surftipps
Neu in Whatsapp: ChatGPT als Kontakt schreiben
Cookies im Netz
Internet news & surftipps
Bundesrat billigt Pläne zur Eindämmung von «Cookie-Flut»
Apple AirTags 2: Alle Gerüchte zum Tracker der nächsten Generation
Handy ratgeber & tests
Apple AirTags 2: Alle Gerüchte zum Tracker der nächsten Generation
Biathlon Weltcup in Annecy
Sport news
Preuß auch ohne 100 Prozent wieder auf dem Podium
Frau schaut ängstlich zwischen ihren Fingern hervor
Gesundheit
Panikattacken: Wenn Angst außer Kontrolle gerät