Ein neuer Rahmenvertrag für die vollstationäre Pflege in Schleswig-Holstein ist unter Dach und Fach. Er bildet künftig die verbindliche Grundlage für Vergütungsverhandlungen, die zwischen den Pflegekassen, den Sozialhilfeträgern und den landesweit 550 vollstationären Pflegeeinrichtungen geführt werden.
Der neue Rahmenvertrag gilt seit dem 1. Oktober und löst die bisherige Vereinbarung ab, deren Grundzüge mehr als 25 Jahre alt waren. Durch verbesserte Personalrichtwerte, den Abbau von Bürokratie und flankierende Regelungen werde die wirtschaftliche Betriebsführung der Einrichtungen gestärkt, erklärten die Unterzeichner.
«Wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit»
«Dadurch leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in der vollstationären Pflege», sagt AOK-Landesdirektorin Iris Kröner. Durch mehr Personal solle eine bessere Versorgung der Bewohner gewährleistet und die Attraktivität der Arbeit in der Pflege gesteigert werden, teilte Claudia Straub, Leiterin der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Davon würden alle Beteiligten profitieren.
Gleichzeitig böten die Regelungen den Trägern der Heime einen hohen Grad an Selbstbestimmung und Flexibilität. Die bisher starre Fachkraftquote werde durch ein von der individuellen Belegung getragenes System ersetzt. Auch die Regelung zur Abgrenzung von Regelleistungen der Träger und privaten Zusatzleistungen werde erheblich verbessert.
Bessere wirtschaftliche Situation
Die Verbesserungen bei den Personalschlüsseln insbesondere auch in den Bereichen Leitung und Verwaltung führten zu einer besseren wirtschaftlichen Situation der Einrichtungen. Es sei aber davon auszugehen, dass diese auch zu einer weiteren Steigerung der Zuzahlungen von Bewohnern führen könnten. Deshalb appellierten vdek und AOK Nordwest an die Politik, die Finanzierung in der Pflege auf eine neue und tragfähige Grundlage zu stellen.