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Erste juristische Schlappe für Trump

Wer in den USA geboren wird, ist automatisch amerikanischer Staatsbürger, so steht es in der Verfassung. Donald Trump will das für bestimmte Gruppen ändern - und bekommt kräftigen Gegenwind.
Nach Amtseinführung Trump
Kurz nach seiner Amtseinführung hatte Trump ein Dekret unterzeichnet, um die automatische Staatsbürgerschaft zu beschränken. (Archivbild) © Julia Demaree Nikhinson/AP/dpa

Ein Gericht hat US-Präsident Donald Trump nach nur wenigen Tagen im Amt seine erste juristische Schlappe beschert. Ein Richter im Bundesstaat Washington blockierte den Versuch des Republikaners, das Recht auf US-Staatsangehörigkeit durch Geburt in dem Land («birthright citizenship») für bestimmte Gruppen einzuschränken. Die entsprechende Verordnung sei «eklatant verfassungswidrig», erklärte Richter John C. Coughenour übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge. Nach einer Klage mehrerer Bundesstaaten gegen die Trump-Regierung erließ er demnach eine einstweilige Verfügung.

Auf die Entscheidung angesprochen sagte Trump: «Natürlich werden wir in Berufung gehen.»

Im 14. Zusatzartikel zur US-Verfassung heißt es, dass Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren werden, Bürger des Landes sind. Trump argumentiert aber, das gelte nicht, wenn die Mutter bei der Geburt widerrechtlich oder nur temporär in den USA gewesen sei. Er bezieht sich dabei auf einen Nebensatz im Zusatzartikel, in dem es heißt, dass das Recht nur für Personen gelte, die der Gerichtsbarkeit der USA unterliegen. 

Dekret am ersten Tag

Kurz nach seiner Amtseinführung hatte der Republikaner ein Dekret unterzeichnet, um die automatische Staatsbürgerschaft zu beschränken. Daraufhin reichten mehrere Bundesstaaten und Bürgerrechtsorganisationen Klagen ein. Die Fälle dürften jeweils durch mehrere Instanzen gehen und möglicherweise vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen. Während Trumps erster Amtszeit ist der Supreme Court wegen mehrerer Nachbesetzungen deutlich nach rechts gerückt. Das Oberste Gericht machte bei dem Thema bisher keinen Unterschied in der Frage, ob sich die Eltern legal oder illegal in den USA aufhielten.

© dpa
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