Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

«Knöllchen»-Machtwort aus Karlsruhe: Halter ist nicht Täter

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit einem 30-Euro-Bußgeld für einen Parkverstoß beschäftigt. Das Urteil hat Folgen für Autohalter.
Bußgeld
Ein Strafzettel klemmt hinter einem Scheibenwischer (Symbolbild). Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass der Halter eines Autos nicht automatisch der Täter ist, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden. © Ole Spata/dpa

«Knöllchen»-Machtwort aus Karlsruhe: Der Halter eines Autos ist nicht automatisch der Täter, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe betont und ist damit einem Bürger zur Seite gesprungen, der in Siegburg bei Köln wegen eines Parkverstoßes ein 30-Euro-Bußgeld zahlen sollte.

Dagegen hatte er sich vergeblich vor dem Amtsgericht Siegburg und dem Oberlandesgericht Köln gewehrt. Erst die Richter in Karlsruhe, wo er Verfassungsbeschwerde einreichte, sprangen ihm zur Seite und hoben seine Verurteilung als verfassungswidrig auf. Es liege ein Verstoß gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes vor. Der Beschluss wurde am Mittwoch veröffentlicht.

Das Vergehen

Ein Wagen parkte mit Parkscheibe länger als erlaubt auf einem Parkplatz in Siegburg. Die Parkscheibe war auf eine Ankunftszeit von 14.30 Uhr gestellt, um 17.35 Uhr stand der Wagen immer noch dort. Zur Frage, wer den Wagen dort abgestellt hat, schwieg der Halter. Dennoch wurde er zur Zahlung des Bußgelds verurteilt.

Das Gericht habe sich zwar das Foto des Autos angeschaut, eine weitere Beweisaufnahme habe aber nicht stattgefunden, rügten die Verfassungsrichter. Das angegriffene Urteil enthalte keinerlei Ansätze sachgerechter Feststellungen und Erwägungen zur Täterschaft. Bei Fehlen jedes weiteren Beweises dürfe aber nicht auf die Täterschaft des Halters geschlossen werden.

«Auch bei Parkverstößen gilt das Täterprinzip», sagte der Verkehrsrechtsexperte und Rechtsanwalt Christian Demuth in Düsseldorf. Das Schweigen des Beschuldigten dürfe nicht gegen ihn gewertet werden. Insofern sei die Entscheidung eine Stärkung des Prinzips der Unschuldsvermutung. Das Amtsgerichtsurteil sei aber eher die Ausnahme als die Regel, sagte Demuth. Normalerweise würden Verfahren bei der Beweislage eingestellt.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
«Tarzan»-Darsteller Ron Ely ist tot
People news
Für immer Tarzan: Darsteller Ron Ely gestorben
Stefan Raab
Tv & kino
RTL zeigt am 21. Dezember Live-Show mit Raab und «Bully»
Rainald Grebe
Kultur
Rainald Grebe sagt alle Termine ab wegen Krankheit
«Cybercab» von Tesla
Internet news & surftipps
Musk verspricht zwei Millionen Robotaxis pro Jahr
Galaxy S24 FE vs. Galaxy S24+: Welches Modell passt zu Dir?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S24 FE vs. Galaxy S24+: Welches Modell passt zu Dir?
Cyber-Gefahren
Internet news & surftipps
Cyberkriminalität: Eigene Mitarbeiter Risiko für Firmen
Eintracht Frankfurt - FK Rigas Futbola Skola
Fußball news
Dank Joker Larsson: Eintracht bezwingt Riga
Krankenschwester im Nachtdienst
Job & geld
Was die Zeitumstellung für die Nachtschicht bedeutet