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Deutscher auf Mallorca wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Der Mann soll den Tod einer Flughafen-Mitarbeiterin provoziert haben, als es nach der Ankunft im Jahr 2019 zu einem Zwischenfall kam. Doch Zeugen wurden nicht vernommen und Videoaufnahmen gelöscht.
Flughafen Palma de Mallorca
Kurz nach der Ankunft in Palma 2019 soll es zu dem Vorfall gekommen sein. (Symbolbild) © Clara Margais/dpa

Ein deutscher Familienvater, der 2019 mit seiner Frau und seinen beiden Kindern auf der spanischen Ferieninsel Mallorca Urlaub machte, steht derzeit wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Wie der Anwalt des Angeklagten der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, wird dem Mann vorgeworfen, nach der Ankunft in der Inselhauptstadt Palma eine Flughafen-Mitarbeiterin geschubst zu haben. Die Frau verstarb fünf Tage später im Krankenhaus.

Der Deutsche habe am Donnerstag vor einem Strafgericht in Palma ausgesagt, er habe die Frau nie angerührt, sagte sein Anwalt Jaime Campaner weiter. Campaner plädiert auf unschuldig. Die Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft sowie eine Entschädigung in Höhe von 400.000 Euro für die Familie der Verstorbenen. Das Urteil des Gerichts steht noch aus.

Drei Mädchen sollen Vorfall beobachtet haben

Woher die Familie aus Deutschland kommt, ist nicht bekannt. Sie erreichte am 27. April 2019 Palma. Nach der Landung ging der 48-jährige Vater den Angaben zufolge rauchen, während seine Frau und die Kinder auf das Gepäck warteten. Als der Mann wieder den gesicherten Bereich mit den Gepäckbändern betreten wollte, hielt ihn eine Mitarbeiterin des Sicherheitspersonals auf. Es kam zum Streit, im Zuge dessen soll der Deutsche die 64-Jährige angeschrien und gestoßen haben.

Die Angestellte stürzte demnach zu Boden und brach sich den Oberschenkelknochen. Da die Frau unter Herzproblemen litt, kam es zu Komplikationen bei der Operation im Krankenhaus. Die 64-Jährige überlebte den Eingriff nicht.

Laut der Aussage eines Beamten der Polizeieinheit Guardia Civil sollen drei Mädchen die Tat bezeugt und den Deutschen beschuldigt haben. Sie wurden aber weder von der Polizei noch vor Gericht vernommen. Auch wurde die Videoaufnahme des betreffenden Bereichs gelöscht, ehe die Ermittler Einsicht hatten.

© dpa
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