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Gnade zum Fest: Hunderte Gefangene kommen vorzeitig frei

Weniger Gefangene profitieren in diesem Jahr von der Weihnachtsamnestie. Warum diese Regelung trotzdem Hunderten Feiertage in Freiheit ermöglicht, aber nicht in jedem Bundesland gilt.
Weihnachtsamnestie
Hunderte Gefangene kommen dieses Jahr rund um den Jahreswechsel vorzeitig frei (Archivfoto). © Heiko Rebsch/dpa

Hunderte Gefangene in Deutschland kommen vor den anstehenden Feiertagen vorzeitig auf freien Fuß und können so Weihnachten zu Hause feiern. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Justizministerien der Länder. Diesmal dürften aber weniger von der sogenannten Weihnachtsamnestie profitieren als noch vor einem Jahr. Gleich mehrere Bundesländer nannten eine geringere Zahl Freigelassener.

Die größte Zahl entfällt auf Nordrhein-Westfalen. Dort hat die Weihnachtsamnestie in diesem Jahr nach Angaben des Justizministeriums in Düsseldorf 248 Gefangenen vorzeitig die Freiheit beschert. Im Vorjahr waren es zu Beginn der zweiten Dezemberhälfte 322 Gefangene. In Baden-Württemberg profitierten von der Amnestie mehr als 160 Menschen. Im vergangenen Jahr kamen im Südwesten noch 218 Häftlinge vorzeitig frei.

So sieht es in anderen Bundesländern aus

Bundesweit müssen mehr als 800 Gefangene die Feiertage dieses Jahr wegen der Regelung zur Weihnachtsamnestie nicht in Haft verbringen. Eine größere Zahl Freigelassener meldeten zum Beispiel Hessen (104), Berlin (97), Rheinland-Pfalz (etwa 70) und Niedersachsen (46). 

Allerdings kommen nicht überall Häftlinge frei: Bayern begnadigt prinzipiell nie zum Jahresende. Im vergangenen Jahr waren es bundesweit noch mehr als 1.000. In den vergangenen Jahren lehnten Gefangene mitunter eine vorzeitige Entlassung ab. Bundesweit saßen 2023 laut Statistik mehr als 44.000 Menschen in Gefängnissen ein. 

Die vorzeitige Entlassung ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Weihnachtliche Milde erfährt unter anderem nur, wer sich hinter Gittern einwandfrei verhalten hat und dessen Entlassungstermin ohnehin zwischen Ende November und Anfang Januar ansteht. Zudem darf die Haftzeit nicht mehr als zwei Jahre betragen.

Weshalb gibt es diese Regelung?

Zum Sinn dieser Regelung sagte Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU): «Das Weihnachtsfest mit der Familie kann der erste wichtige Schritt zur Resozialisierung sein.» Zudem trage die vorzeitige Entlassung dazu bei, dass sich Inhaftierte noch vor den Feiertagen um Hilfsangebote kümmern und Behördengänge erledigen könnten.

© dpa
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