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Gerücht aus dem Netz: Krebsgefahr durch Aperol Spritz?

Erfrischend, spritzig, krebserregend? Auf Social Media wird aktuell diskutiert, ob der Aperol Spritz gesundheitsschädlich ist. Nicht bei jedem Inhaltsstoff ist die Antwort eindeutig. Ein Faktencheck.
Aperol-Spritz
Der Aperol Spritz ist ein beliebter Sommerdrink. © Daniel Vogl/dpa

Ein erfrischender Aperol Spritz an einem lauen Sommerabend - für manche geht's gar nicht besser. In sozialen Netzwerken wird an mancher Stelle behauptet, die Farbstoffe des Aperitifs seien extrem giftig und krebserregend. Ein Faktencheck dazu, wie gesundheitsschädlich Aperol wirklich ist.

Behauptung

Wegen der stark krebserregenden Farbstoffe sollte Aperol Spritz gar nicht konsumiert werden.

Bewertung

Irreführend.

Fakten

Aperol ist eine Marke der Campari-Gruppe. Der italienische Likör wird gern als Aperitif oder in Cocktails verwendet. Als Aperol Spritz wird eine Mischung mit Prosecco und Mineralwasser bezeichnet. Discounter bieten vielfach Aperol ähnelnde Eigenmarken an.

Seine auffällige orange-rote Farbe verdankt Aperol den beiden zugesetzten künstlichen Farbstoffen E 110 (Gelborange S) und E 124 (Cochenillerot A), deren Grundstoff Erdöl ist. Die sogenannten Azofarbstoffe gelten als «sehr umstritten», wie es bei der Verbraucherzentrale Berlin heißt. Sie können demnach bei Menschen, die allergisch auf Aspirin reagieren oder generell anfällig für Allergien sind, zu sogenannten pseudoallergischen Reaktionen wie Hautrötungen und Asthma führen.

Aber erhöhen sie auch das Krebsrisiko? Die in Lebensmitteln verwendeten geringen Mengen gelten als unbedenklich. Beide Farbstoffe sind zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe. Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) werden Zusatzstoffe nur zugelassen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Dazu gehöre unter anderem der Nachweis, dass der Stoff gesundheitlich unbedenklich ist.

Begrenzte Mengen

Eine Zulassung gilt vielfach nur für bestimmte Lebensmittelkategorien und begrenzte Höchstmengen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat auch für E 110 und E 124 Grenzwerte für die tägliche Aufnahme festgelegt: Bei E 110 liegt diese maximale Menge bei vier Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht, bei E 124 bei 0,7 Milligramm. In Spirituosen wie Aperol dürfen beide Farbstoffe und andere derselben Kategorie in einer Gesamtkonzentration von bis zu 200 Milligramm pro Liter verwendet werden.

So könne eine Person mit einem Körpergewicht von 70 kg täglich bis zu 490 ml Aperol konsumieren, ohne die empfohlenen Grenzwerte zu überschreiten, erklärt die Verbraucherzentrale. Maßgeblich für diese Rechnung ist der Farbstoff E 124 bei der Annahme, dass bis zu 100 Milligramm pro Liter im Aperol sein können. Das Ergebnis mit knapp einem halben Liter Aperol entspricht etwa acht Gläsern des Sommer-Getränks Aperol Spritz.

Studienlage dünn

Dazu, ob und wie stark E 110 und E 124 krebserregend wirken, lieferten Studien unterschiedliche Ergebnisse. Festgestellt wurde nach Angaben der Verbraucherzentrale unter anderem, dass sich das Krebsrisiko bei Mäusen erhöhte - allerdings bei langer Gabe in hoher Konzentration. Trotzdem gehen andere Länder bereits wesentlich restriktiver mit E 124 um. In den USA etwa ist die Verwendung des Farbstoffs in Lebensmitteln gänzlich verboten.

Hinsichtlich E 110 verweisen Experten des Hamburger Umweltinstituts auf mögliche Nierentumore bei Tieren, schränken aber ein: Für den Menschen sei in Studien bisher kein solcher Zusammenhang nachgewiesen worden.

Definitiv krebserregend: Alkohol

Zu bedenken ist bei der Bewertung aber auch noch ein anderer Inhaltsstoff: der Alkohol. Dass es einen direkten Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Krebsrisiko gibt, sehen Experten schon lange als gesichert an. Dies gilt unter anderem für Speiseröhrenkrebs und Leberkrebs, wie es beim Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) heißt. Rund vier Prozent der jährlichen Krebsfälle in Deutschland lassen sich demnach direkt auf Alkohol zurückzuführen. Hinzu kämen weitere potenzielle gesundheitliche Folgen wie Schlaganfall, Herzversagen, Alkoholabhängigkeit und psychische Störungen.

© dpa ⁄ Evelyn Denich, dpa
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