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Anklage wegen versuchten Mordes nach Messerattacke in London

Mitten in London sticht ein Mann auf ein Mädchen ein. Der Angriff auf dem Leicester Square sorgt für Entsetzen. Nun wurde gegen den mutmaßlichen Täter Anklage erhoben.
Messerangriff auf Mädchen und Frau im Zentrum Londons
Der mutmaßliche Täter des Messerangriffs am Leicester Square wurde wegen versuchten Mordes angeklagt. (Archivbild) © James Manning/PA Wire/dpa

Nach der Messerattacke auf ein elfjähriges Mädchen im Zentrum von London ist ein 32-jähriger Mann wegen versuchten Mordes angeklagt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stach er achtmal auf das Kind ein, das an Gesicht, Schulter, Handgelenk und Hals getroffen wurde. Der Rumäne bleibt in Untersuchungshaft, wie ein Richter in der britischen Hauptstadt entschied. Eine weitere Anhörung ist für den 10. September geplant, dann am Strafgerichtshof Old Bailey.

Die Elfjährige sei bei dem Angriff auf dem belebten Leicester Square am Montag schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt worden, teilte die Polizei mit. Entgegen erster Angaben wurde die 34 Jahre alte Mutter des Mädchens nicht verletzt. «Später bestätigte sich, dass Blut von den Verletzungen ihrer Tochter für eigene Verletzungen gehalten worden war», teilte die Polizei weiter mit.

Behörden gehen nicht von Terrortat aus

Der mutmaßliche Täter ist mit dem Mädchen und seiner Mutter nicht bekannt. Die Behörden gehen nicht von einer Terrortat aus.

Der Angriff auf dem zentralen Platz, in dessen Nähe viele Sehenswürdigkeiten, Theater und Geschäfte liegen, hatte für Aufregung gesorgt. Zuletzt gab es in vielen britischen Städten schwere Randale von Rechtsradikalen. Sie werfen den Behörden vor, über die Identität eines Messerangreifers zu lügen, der in der nordwestenglischen Stadt Southport drei Mädchen erstochen und mehrere Kinder verletzt hatte. In sozialen Medien waren Gerüchte geschürt worden, bei dem Täter handele es sich um einen muslimischen Migranten. Tatverdächtig ist ein 17-Jähriger, der als Sohn von Ruandern in Großbritannien geboren wurde.

Redaktionshinweis: In einer früheren Version dieses Artikels fehlte in der Zwischenüberschrift ein Wort. Richtig ist: Behörden gehen nicht von Terrortat aus

© dpa
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