Dem umstrittenen AfD-Politiker Maximilian Krah droht im skurrilen Champagner-Streit mit dem TV-Moderator Jan Böhmermann eine Niederlage. Richter des Landgerichts Düsseldorf machten klar, dass eine Unterlassungsklage Krahs gegen Böhmermann kaum Chancen auf Erfolg habe (Az.: 12 O 192/24).
Krah will dem TV-Mann die Behauptung verbieten lassen, dass Krah auf dem Oktoberfest in München 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt habe.
Entscheidung am 13. Dezember
Die Vorsitzende Richterin erklärte, Böhmermann habe in seinem Podcast «Fest & flauschig» gar keine eigene Behauptung aufgestellt, sondern nur gesagt, dass ihm diese Behauptung zugetragen worden sei. Außerdem, so die Richterin, habe Böhmermann den Podcast bereits aktualisiert, sodass die Ursprungsbehauptung dort nicht mehr zu finden sei.
So hatte Böhmermann in dem Podcast die zunächst genannte Zahl von 200 bestellten Champagnerflaschen auf 50 reduziert und korrigiert, dass die Flaschen nicht vom AfD-Mann Krah, sondern von dessen Tisch aus bestellt worden seien. Trotz des Hinweises des Gerichts hielt Krahs Anwältin an dem Unterlassungsantrag fest. Die Entscheidung will das Gericht am 13. Dezember verkünden.