Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Wagenknecht-Partei beantragt Volksbefragung zu US-Raketen

Sahra Wagenknecht lehnt die Pläne zur Stationierung von US-Raketen ab. Das sei «in Hinterzimmern» entschieden worden, beklagt sie. Sie will das Volk befragen lassen. Es wäre ein Novum.
Sahra Wagenknecht
Parteigründerin Sahra Wagenknecht will zur Stationierung von Mittelstreckenraketen die Bevölkerung befragen (Archivbild) © Robert Michael/dpa

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will per Bundestagsbeschluss eine Volksbefragung über die Pläne zur Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland durchsetzen. Ein Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Befragung gesetzlich vorzubereiten. Eine Mehrheit für den Antrag ist aber mehr als fraglich - das BSW hat nur zehn Abgeordnete im Bundestag. Zudem sind Volksabstimmungen im Grundgesetz nur ausnahmsweise vorgesehen: für den Fall einer Neugliederung des Bundesgebiets.

Parteigründerin Wagenknecht und die übrigen BSW-Bundestagsabgeordneten begründen ihren Antrag damit, dass es vor der im Juli beim Nato-Gipfel verkündeten Stationierungsentscheidung keine öffentliche Debatte gegeben habe. Laut Umfragen lehne eine relative Mehrheit der Bevölkerung die Pläne ab, heißt es in dem Antrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Wagenknecht verweist auf Ablehnung im Osten

Wagenknecht ist selbst ebenfalls strikt gegen die Pläne und macht dies vor den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen am Sonntag zum Wahlkampfthema. Es dürfe «nicht länger undemokratisch in Hinterzimmern gegen den Mehrheitswillen der Bürger entschieden werden», sagte die BSW-Chefin der dpa. Das Volk müsse befragt werden. «Die Menschen, ganz besonders die Ostdeutschen, wollen diese gefährlichen Raketen nicht.» Die Befragung soll laut Antrag spätestens parallel zur Bundestagswahl 2025 stattfinden.

Volksbefragungen auf Bundesebene zu solchen Fragen sind im bundesdeutschen System der parlamentarischen Demokratie eigentlich nicht vorgesehen - anders als auf Landesebene. Ob sogenannte konsultative Volksbefragungen - also letztlich eine Meinungsäußerung per Abstimmung - verfassungsrechtlich möglich sind, ist umstritten. 

Verfassungsrechtler hat Zweifel

Der Jurist Arne Pautsch kam in einem Aufsatz zum Thema 2015 zu dem Schluss, dass dafür eine Verfassungsänderung nötig wäre. Denn die Befragungen hätten einen «faktisch-bindenden Charakter». 

Das Grundgesetz erwähnt Volksbefragungen in Artikel 29. Darin heißt es: «Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf.» Und weiter: «Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet.» Dazu könnten zum Beispiel Zusammenschlüsse von Bundesländern gehören.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Boris Becker und seine Mutter Elvira Becker
People news
Ex-Tennisprofi Boris Becker trauert um Mutter Elvira
Marius Borg Hoiby
People news
Mette-Marits Sohn Marius eine Woche lang in U-Haft
Game of Thrones-Reihenfolge: Alle Serien und geplanten Spin-offs im chronologischen Überblick
Tv & kino
Game of Thrones-Reihenfolge: Alle Serien und geplanten Spin-offs im chronologischen Überblick
Google
Internet news & surftipps
US-Regierung: Google muss Chrome-Browser verkaufen
App Threads auf einem Smartphone
Internet news & surftipps
Bei Threads kann man nun auch selbst Feeds erstellen
Bezahlsystem EPI
Internet news & surftipps
Europäische Banken machen Bezahlangebot Wero attraktiver
Pep Guardiola
Fußball news
Guardiola verlängert um zwei Jahre: Privileg, hier zu sein
Ein Stahlarbeiter in Arbeitskleidung
Job & geld
Unternehmen in der Krise – wann ist es Zeit, zu gehen?