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Faeser ordnet Grenzkontrollen zu Frankreich an

Während der Fußball-EM gab es verschärfte Grenzkontrollen an allen deutschen Binnengrenzen. Für die Olympischen Spiele und die Paralympics gibt es nun eine neue Anordnung.
Grenzkontrolle
Innenministerin Faeser ordnet für Olympia Grenzkontrollen zu Frankreich an. (Archivbild) © Frank Hammerschmidt/dpa

An der deutschen Grenze zu Frankreich soll es ab Samstag vorübergehende Grenzkontrollen geben. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ordnete wegen der bevorstehenden Olympischen und Paralympischen Spiele in Paris an der deutschen Landgrenze sowie im Flugverkehr zu Frankreich Binnengrenzkontrollen an und meldete dies auch auf EU-Ebene. Die Maßnahmen sollen vom 20. Juli bis 30. September gelten, wie ein Ministeriumssprecher mitteilte.

«In enger Zusammenarbeit mit den französischen Behörden wollen wir für ein Höchstmaß an Sicherheit sorgen», hieß es zur Begründung. Die deutschen Schritte sollen Sicherheitsmaßnahmen Frankreichs flankieren. Sie seien eng abgestimmt.

Verschärfte Grenzkontrollen wegen EM enden 

Diese anlassbezogenen Kontrollen seien erforderlich, um grenzüberschreitend agierende potenzielle Straftäter und Gefährder frühzeitig zu erkennen und erforderliche grenzpolizeiliche Maßnahmen zu treffen. Nach Angaben des Innenministeriums sollen sie aber nicht flächendeckend, sondern «lageabhängig, risikobasiert und möglichst gezielt» erfolgen. Die Auswirkungen für die Grenzregionen, ihre Anwohner, Grenzpendler, die Wirtschaft und den Handel sollen so gering wie möglich gehalten werden, betonte das Innenministerium.

An diesem Freitag enden die zur Fußball-EM angeordneten vorübergehenden Kontrollen an allen deutschen Binnengrenzen. An den Schengen-Binnengrenzen zu Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg gibt es ab Samstag statt Grenzkontrollen Schleierfahndungen mit gezielten Kontrollen in den Grenzregionen. An den Landgrenzen zu Österreich, der Schweiz, Tschechien und Polen finden wie schon seit längerem weiter Kontrollen statt. Hier gehe es darum, irreguläre Migration zu begrenzen und Schleusungskriminalität zu bekämpfen. Befristet sind sie für die Schweiz, Tschechien und Polen bis zum 15. Dezember, für Österreich bis zum 11. November.

© dpa
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