Die kleine Stadt Röttingen südlich von Würzburg hat durch ein Kuriosum im Wahlrecht einen neuen ersten Bürgermeister, dessen Name nicht auf den vorgedruckten Stimmzetteln stand. Weil sich viele Bürger der Kommune unweit der Landesgrenze zu Baden-Württemberg wohl darüber ärgerten, dass es nur einen Kandidaten gab, schrieben sie am vergangenen Sonntag bei der Wahl kurzerhand einen weiteren Namen dazu - und zwar den von Steffen Romstöck. Und siehe da: Nach dem Wahlergebnis errang der 44-Jährige die absolute Mehrheit mit 51,9 Prozent der 773 gültigen Stimmen.
Gegenkandidat Jürgen Boier kam nach Stadtangaben auf 41,5 Prozent und musste sich geschlagen geben. Er war für alle drei Stadtratsfraktionen - Freie Bürger, Unabhängige Bürger und CSU - ins Rennen gegangen.
Romstöck für acht Jahre gewählt
Wie Medien berichteten, war Romstöck vor der Wahl unter anderem in Messenger-Gruppen als Kandidat ins Gespräch gebracht worden. Letztendlich schrieben 401 Wählerinnen und Wähler seinen Namen auf ihren Stimmzettel. Romstöck nahm die Wahl an - er sollte noch am Dienstagabend vereidigt werden. Die Wahlbeteiligung lag bei 61,4 Prozent.
«Sowas lehnt man nicht ab», sagte er nach der Wahl der Deutschen Presse-Agentur. «Aber es war ein lachendes und ein weinendes Auge dabei.» Zum einen freue er sich über den Vertrauensvorschuss der Bürger, allerdings sei er schon traurig, nach mehr als 20 Jahren seine Kollegen an der Universität Würzburg verlassen zu müssen.
Romstöck war bisher als Beamter an der Hochschule in der Verwaltung tätig. In Röttingen, das knapp 1700 Einwohner hat, war er von 2014 bis 2020 ehrenamtlicher dritter Bürgermeister. Er ist nun für acht Jahre gewählt, weil sein Vorgänger aus persönlichen Gründen eher aufhörte und der Stadtrat einer Verlängerung der Amtszeit zustimmte, wie er berichtete.
Landeswahlleiter: Gesetz erlaubt in bestimmten Fällen derartige Wahl
Nach Angaben des Landeswahlleiters können bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen nur Bewerber zur Wahl stehen, die zuvor durch die Wahlorgane zugelassen wurden. «Die Ergänzung einer Person auf dem Stimmzettel würde hier grundsätzlich zu dessen Ungültigkeit führen», teilte das Landesamt für Statistik in Fürth mit. «Bei Wahlen nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ist dies hingegen in bestimmten Fallkonstellationen statthaft.»
Im Gemeindewahlgesetz unter Paragraf 40 heißt es: «Wird kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen, wird die Wahl ohne Bindung an eine vorgeschlagene sich bewerbende Person durchgeführt.» Die Amtszeit eines ersten Bürgermeisters beträgt normalerweise sechs Jahre.