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Cannabis-Legalisierung: Koalitionsfraktionen legen Zwist bei

Lange wurde darauf gewartet, nun könnte es endlich bald soweit sein. Die Ampel-Koalition ist sich einig: Die Legalisierung von Cannabis soll kommen. Aber ein paar Hürden stehen trotzdem noch bevor.
Cannabis
Ab dem 1. April soll es Volljährigen erlaubt sein, eine bestimmte Menge an Cannabis zu besitzen und selber anzubauen. © Lino Mirgeler/dpa

Die Ampel-Koalition hat ihre Unstimmigkeiten bei der geplanten Legalisierung von Cannabis ausgeräumt. Das Gesetz könne zum 1. April kommen, teilten die Vize-Fraktionschefs Konstantin Kuhle (FDP), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Dagmar Schmidt (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin mit. Vorher muss das Gesetz aber noch durch den Bundestag. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte für die Verabschiedung des Gesetzes im Parlament die Woche vom 19. bis zum 23. Februar genannt. Auch der Bundesrat muss sich mit den Plänen noch befassen. 

Die drei Fraktionsvize teilten mit: «Die Regelungen sind ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, mit der die Prävention gestärkt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert werden.» Außerdem würden Konsumentinnen und Konsumenten entkriminalisiert sowie der Schwarzmarkt effektiv bekämpft. Die Auswirkungen des Gesetzes auf den Kinder- und Jugendschutz sowie auf die organisierte Kriminalität sollen «zeitnah» evaluiert werden, wie es hieß. Dabei werde auch die Expertise des Bundeskriminalamts einbezogen. 

Wie es aus Kreisen der Koalition hieß, wurden an den Plänen inhaltlich keine wesentlichen Änderungen mehr vorgenommen. SPD, Grüne und FDP hatten sich schon im November darauf verständigt, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Die Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Ampel-Koalitionsvertrag. Vor allem Innenpolitiker der SPD hatten aber im Januar noch Bedenken angemeldet, weshalb das Gesetz noch nicht im Bundestag beschlossen werden konnte.

© dpa
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