Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

BGH stärkt Rechte zu betreuender Menschen

Manchmal brauchen Menschen aus gesundheitlichen Gründen Hilfe, um Dinge zu erledigen. Dabei haben sie Mitspracherecht - auch wenn der eigene Wunsch aus Sicht Dritter nicht der beste Weg ist.
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. © Uli Deck/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte zu betreuender Menschen bei der Auswahl ihres Betreuers gestärkt. Wünscht ein erwachsener Mensch aus freien Stücken einen bestimmten Betreuer und lehnt einen anderen ab, ist dies demnach auch dann zu respektieren, wenn die Fortführung der bestehenden Betreuung objektiv vorteilhaft wäre.

«In einem solchen Fall ist trotz der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung ausgeschlossen», heißt es in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Konkret geht es um eine 1985 geborene Frau mit Asperger-Syndrom, eine Form von Autismus. Seit 2014 hat sie den Angaben nach eine rechtliche Betreuung unter anderem für Finanz- und Versicherungsfragen. Für Gesundheitsthemen war keine Betreuung angeordnet. Der Betreuer habe im September 2022 angeregt, den Aufgabenkreis um die Gesundheitssorge zu erweitern. Hintergrund war demnach, dass das Sozialamt keine Beträge mehr an die Krankenkasse zahlte wegen fehlender Mitwirkung der Frau, nachdem diese auf Anraten ihrer Mutter ihre Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbunden hatte.

Die Vorinstanzen folgten dem. Sie verkannten dabei aus Sicht des BGH jedoch, dass die Entscheidung dem freien Willen der Frau widersprochen habe. Diese habe die Erweiterung des Aufgabenkreises der Betreuung um den Bereich der Gesundheitssorge an die Bedingung geknüpft, dass insoweit ihre Mutter als Betreuerin bestellt wird. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Ravensburg daher auf und verwies die Sache zurück. (Az. XII ZB 217/23)

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Roland Schimmelpfennig
Kultur
Autor Schimmelpfennig: «Theater viel besser als Fernsehen»
Schweriner Residenzensemble vor Welterbe-Entscheidung
Kultur
Entscheidung zu Schwerin bei Welterbetagung heute erwartet
Céline Dion bei der Eröffnungsfeier der Olympischen Sommerspiele
Musik news
Weltbühne für Céline Dion - Star singt bei Olympia-Eröffnung
PayPal auf dem Smartphone
Das beste netz deutschlands
PayPal kündigt verbesserte Sicherheitsoptionen an
Das Instagram Logo auf einem Smartphone
Das beste netz deutschlands
Instagram: So deaktiviert man den Aktivitätsstatus
Weltweite IT-Ausfälle - Crowdstrike
Internet news & surftipps
Crowdstrike: 97 Prozent der Computer laufen wieder
Britta Steffen
Sport news
Britta Steffen: Bei gutem Start kann «Großes entstehen»
Mann beim Renovieren
Wohnen
Vorbereitung spart Arbeit: Beim Streichen richtig abkleben