Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Pauschalurlauber müssen Einreiseregeln checken

Reiseveranstalter haben vor Vertragsschluss Informationspflichten. Doch was ist, wenn sich nach der Buchung Einreisebestimmungen ändern? Ein Gericht sah hier nun die Urlauber in der Pflicht.
Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
Es liegt im Verantwortungsbereich der Reisenden, sich über aktuelle Einreiseregelungen schlau zu machen – gerade bei Fernreisen. © Daniel Karmann/dpa/dpa-tmn

Welches Ausweisdokument ist nötig, braucht es ein Visum? Urlauber sollten sich immer rechtzeitig und selbstständig über die Einreisebestimmungen informieren und sich nicht allein auf die Angaben des Reiseveranstalters verlassen, die zum Zeitpunkt der Buchung noch galten. 

Eine Entscheidung des Amtsgerichts München zeigt: Sonst bleibt man womöglich auf hohen Kosten sitzen, falls die Urlaubsreise wegen fehlender Dokumente nicht wie geplant startet.

Verspätet und viel teurer in den Malediven-Urlaub

In dem Fall wollte eine Familie im Sommer 2023 auf die Malediven fliegen. Doch dem siebenjährigen Sohn wurde am Flughafenschalter der Check-in verweigert, weil er nur einen verlängerten Kinderreisepass vorzeigen konnte. Für die Einreise wurde aber mittlerweile nur ein erstmalig ausgestellter Kinderreisepass akzeptiert. Die Änderung galt seit Anfang jenes Jahres. Die Reise hatte die Familie noch 2022, also im Vorjahr, gebucht.

Die Folge: Die Familie musste einen neuen Kinderreisepass für den Sohn ausstellen lassen, neue Flüge und eine Hotelübernachtung am Abflugort buchen. Für all das sowie entstandene Unannehmlichkeiten verlangte sie fast 4600 Euro Schadenersatz vom Reiseveranstalter – weil der sie nicht über die geänderten Einreisebestimmungen informiert habe.

Doch das Amtsgericht München wies die Klage zurück. Der Veranstalter habe vor Vertragsschluss über die Einreiseformalitäten informiert – und dabei sogar auch schon darauf hingewiesen, dass die Dokumente im Original vorliegen und nicht verlängert sein sollten. Dazu, warum sie dennoch mit verlängertem Kinderreisepass die Reise antreten wollten, sagten die klagenden Urlauber laut Gerichtsmitteilung nichts.

Reisende müssen sich über aktuelle Regeln informieren

Davon losgelöst hielt das Gericht fest, dass nach seiner Auffassung nach Vertragsschluss keine weitergehende Pflicht des beklagten Veranstalters bestanden habe, über geänderte Einreisebestimmungen zu informieren. Es liegt demnach im Verantwortungsbereich des Reisenden, sich über aktuelle Regelungen schlau zu machen – gerade bei Fernreisen.

Da die Kläger über einen Internetzugang verfügten, war es für sie «durchaus zumutbar», sich kurzfristig vor Reisebeginn nochmals über die gültigen Einreisebestimmungen zu versichern, so das Gericht. Gerade, weil zwischen Reisebuchung und Reisebeginn in dem Fall neun Monate lagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 223 C 19445/23)

Gut zu wissen: Informationen über geltende Einreisebestimmungen weltweit liefern die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes, die in aller Regel sehr aktuell sind.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Tito Jackson mit Brüdern und Sohn
People news
Michael Jacksons Bruder Tito gestorben
49. Internationales Filmfestival Toronto
Tv & kino
«The Life of Chuck» gewinnt beim Filmfest in Toronto
Christina und Luca Hänni
People news
«Let's Dance»-Star Hänni: Säugling lässt mich kaum schlafen
Xiaomi Redmi Pad Pro
Internet news & surftipps
Neues Xiaomi-Tablet: Wie viel «Pro» gibt's für 300 Euro?
iPhone 16 vs. Samsung Galaxy S24: So unterscheiden sich die Modelle
Handy ratgeber & tests
iPhone 16 vs. Samsung Galaxy S24: So unterscheiden sich die Modelle
iPhone-Reihenfolge: Alle Modelle von Apple in der Übersicht
Handy ratgeber & tests
iPhone-Reihenfolge: Alle Modelle von Apple in der Übersicht
Großer Preis von Aserbaidschan
Sport news
Formel-1-Jäger Norris im Chaos der Gefühle
Ein Mann fährt in einem Auto
Job & geld
Fahrtenbuch führen: Was der Fiskus nicht akzeptiert