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Schadenersatz nach Schufa-Eintrag nur bei konkretem Nachteil

Für die Weitergabe sogenannter Positivdaten an Auskunfteien benötigen Unternehmen generell die Zustimmung ihrer Kunden. Verletzen sie die Regel, kann es Schadenersatz geben - unter einer Bedingung.
Das Schufa-Logo auf Papierbogen
Vertragspartner können sich schadenersatzpflichtig machen, wenn sie unrechtmäßig Daten an Auskunfteien wie die Schufa weitergeben. © Franziska Gabbert/dpa-tmn

Gibt ein Vertragspartner unrechtmäßig Daten an Auskunfteien wie die Schufa weiter, kann er sich schadenersatzpflichtig machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Betroffene nachweisen können, welcher Schaden ihnen dadurch konkret entstanden ist. Gelingt das nicht, ist der Anspruch dahin, teilt das Rechtsportal «anwaltauskunft.de» unter Verweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Bonn (Az: 9 O 30/24) mit.

In dem konkreten Fall hatte ein Kunde einen Telekommunikationsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen des Vertragsschlusses informierte der Vertragspartner den Kunden zwar darüber, einer Auskunftei die Information über den Vertragsschluss - sogenannte Positivdaten - übermittelt zu haben. Eine Einwilligung holte er sich aber nicht dafür ein. 

Erst nachdem der Kunde eine Selbstauskunft bei der entsprechenden Auskunftei einholte, erfuhr er von dem Eintrag und klagte auf Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro. Er begründete seine Klage mit einem Gefühl des Kontrollverlusts und der Angst vor negativen Auswirkungen auf seine Kreditwürdigkeit.

Schaden muss bezifferbar sein

Das Bonner Landgericht wies die Klage ab. Die vorgebrachten Sorgen und Ängste des Klägers seien zu pauschal und entsprächen Formulierungen, die in einer Vielzahl ähnlicher Verfahren verwendet würden, so das Gericht. Auch bei einer persönlichen Anhörung des Klägers habe das Gericht keine konkreten Beeinträchtigungen des Klägers feststellen können.

«Das Urteil zeigt, wie wichtig der konkrete Nachweis eines Schadens im Datenschutzrecht ist», sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von «anwaltauskunft.de». «Pauschale Behauptungen reichen nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen.» Betroffene müssten für eine erfolgreiche Klage vielmehr finanzielle Nachteile oder nachweisbare psychische Beeinträchtigungen vorbringen können.

© dpa
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