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Bauern verklagen Pflanzenschutz-Händler auf Millionen

Das Kartellamt geht immer wieder gegen unerlaubte Absprachen von Unternehmen vor und verhängt Bußgelder. Das Geld fließt ins Staatssäckel. Geschädigte müssen Schadenersatz separat einklagen.
Pflanzenschutzmittel
Ein Landwirt versprüht mit einem Spezialgerät Pflanzenschutzmittel über ein Roggenfeld - möglicherweise hat auch er in der Vergangenheit zu viel Geld bezahlt. © Peter Förster/dpa

Eine Gruppe von Pflanzenschutz-Großhändlern muss sich Schadenersatz-Forderungen von 3.200 Bauern stellen. Beim Dortmunder Landgericht habe man Klage eingereicht und fordere mehr als 200 Millionen Euro, teilte eine Klagefirma namens Unilegion mit, die das Verfahren in einer Art Sammelklage im Auftrag der Bauern führt. Nach Angaben des Landgerichts Dortmund werden bei der Klage Schäden von 217 Millionen Euro geltend gemacht.

Das Kartell von neun Handelsunternehmen hat nach Angaben des Bundeskartellamts jahrelang Listenpreise abgesprochen, hierbei ging es um den Zeitraum 1998 bis 2015. Die Wettbewerbshüter verhängten im Jahr 2020 Bußgelder von insgesamt 157 Millionen Euro. Aus Sicht der Klagefirma Unilegion haben die Bauern wegen des Kartells zu hohe Preise bezahlt, nun wollen sie Geld zurück. 

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Pflanzenschutzmittel sind ein wichtiges Produkt im Agrarhandel. Konventionell wirtschaftende Bauern schützen sich damit vor Ernteausfällen, die ohne den Einsatz von Chemie durch Schädlinge oder Pflanzenkrankheiten drohen würden.

Beklagtes Unternehmen sieht keinen Schaden für Bauern

Zu den Unternehmen gehören die Großhändler Baywa aus München und Agravis aus Münster (NRW). Agravis teilte mit, dass es nicht um verbindliche Preise gegangen sei - die tatsächlichen Verkaufspreise würden zwischen Käufer und Verkäufer stets individuell verhandelt. Den Klägerinnen und Klägern sei kein Schaden entstanden. Man begrüße die nun anstehende gerichtliche Klärung. Baywa wollte die Vorwürfe auf Anfrage nicht kommentieren. 

Der Klage vor dem Dortmunder Landgericht angeschlossen haben sich Landwirte aus dem ganzen Bundesgebiet - manche haben große Betriebe, andere nur kleine. Die Schadenersatzforderungen pro Betrieb reichen von wenigen Tausend Euro bis zu mehr als einer Million Euro. 

Die Landwirte haben den Angaben zufolge eine Anbaufläche von zusammengerechnet circa 850.000 Hektar und damit mehr als fünf Prozent der Anbaufläche in ganz Deutschland. Die Bauern aus allen Regionen Deutschlands eint, dass sie regelmäßig Pflanzenschutzmittel für ihre Betriebe gekauft haben. 

Die Landwirte, die einem hohen wirtschaftlichen Druck ausgesetzt gewesen seien, hätten dafür zu viel bezahlt, sagt Katharina Fröhlich aus dem Management von Unilegion. «Es wird Zeit, dass sie dieses Geld zurückerhalten.» Ihr Unternehmen hat von den Landwirten insgesamt 600.000 Rechnungen zu Pflanzenschutzmitteln bekommen und ausgewertet. Daraufhin hat ein Beratungsunternehmen ein Gutachten zur Höhe des Schadensersatzes erstellt. 

Knifflige Frage um die Kartell-Folgen für den Preis

In solchen Verfahren ziehen die Beklagten die Gutachten der Klägerin üblicherweise in Zweifel und präsentieren ein eigenes Gutachten, das zu ganz anderen Schlussfolgerungen kommt. Es ist zwar erwiesen, dass es das Kartell gab. Welche Folgen das Kartell für die Preise genau hatte, wird von dem Bundeskartellamt aber nicht festgestellt - diese Frage muss die Klägerin im Gerichtsverfahren überzeugend beantworten. Dafür sind die aufwendigen Gutachten nötig, auf denen wiederum Gutachten der Gegenseite folgen. Bisweilen kommt es vor Gericht zu regelrechten «Gutachten-Schlachten». 

Es gibt zwar statistische Analysen, denen zufolge die Preise durch Kartelle im Regelfall deutlich steigen. Die Kläger müssen einen Preisanstieg aber konkret und auf ihren Fall bezogen nachweisen. Das ist eine schwierige Sache. 

Der Rechtsstreit zu den Pflanzenschutz-Preisen dürfte lange dauern. Bis Juli laufen nach Angaben des Landgerichts Dortmund «aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Sache» noch Stellungnahmefristen zur Klageschrift. Agravis wies darauf hin, dass manche vergleichbare Verfahren mehr als zehn Jahre dauerten. «Nach der erstinstanzlichen Entscheidung durch
das Landgericht Dortmund sind zwei weitere Instanzen möglich.»

© dpa
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