Ein kurzer Blick in die privaten Mails oder eine Nachricht in den Familienchat schicken? Das kann während der Arbeitszeit schnell zum Problem werden, berichtet das Fachmagazin für Führungskräfte «topeins» (Ausgabe 2/24).
Denn grundsätzlich gilt: Auf Privates ist während der Arbeitszeit, auch im Homeoffice, gemäß dem Arbeitszeitgesetz zu verzichten. Auch wenn dies in der Praxis gegebenenfalls in Maßen geduldet wird, kann es zu Konsequenzen kommen - von einer Abmahnung bis hin zu einer Kündigung. Wirklich abgesichert ist man als Arbeitnehmer nur, wenn es entsprechende Dienstvereinbarungen oder andere Regelungen zu diesem Thema gibt.
Dienstgeräte privat nutzen?
Die Nutzung von Dienstgeräten wie Laptop oder Handy für private Angelegenheiten ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt während der Arbeitszeit ebenso wie in der Freizeit. Ausnahmen sind hier aber durch Regelungen im Unternehmen möglich.
So ist es dem Bericht zufolge zum Beispiel möglich, für Smartphones die Regelung zu treffen, dass Arbeitnehmende einen Teil der monatlichen Handykosten übernehmen und es dafür auch privat nutzen dürfen. Oder dass Smartphones mit zwei SIM-Karten betrieben werden - eine berufliche und eine private. Falls ein Dienstgerät auch privat genutzt werden darf, sollten der Umfang und die Bedingungen dafür in der Dienstvereinbarung aber unbedingt definiert sein, heißt es.
Weitere Aktivitäten, die laut dem Magazin für Arbeitnehmer an sich untersagt sind:
- Private Dokumente über den Drucker am Arbeitsplatz drucken
- Das eigene Smartphone auf der Arbeit aufladen
- Druckerpapier, Stifte oder Toilettenpapier mit nach Hause nehmen
- Eigene elektrische Geräte wie Wasserkocher im Büro aufstellen
Auch hier gilt aber: Ausnahmen können in Absprache mit dem Arbeitgeber getroffen werden, sofern es keine klar festgehaltenen Regeln zu den einzelnen Punkten gibt.
Sicherheitsrisiken bei privater Nutzung
Für das Verbot privater Angelegenheiten auf der Arbeit gibt es auch Sicherheitsgründe. Hintergrund: Gelangen durch die private Nutzung Viren oder andere Schadsoftware auf die dienstlichen Geräte, drohen Arbeitnehmern nicht nur berufliche, sondern auch finanzielle Konsequenzen durch mögliche Schadenersatzforderungen.