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Ostergeschenk defekt? Diese Rechte haben Verbraucher

Beim Kauf nicht richtig hingesehen? Hat das gekaufte Ostergeschenk einen Mangel, können Käuferinnen und Käufer von ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen.
Ostergeschenk defekt? Diese Rechte haben Verbraucher
Für ein freudiges Osterfest: Das EVZ rät Käuferinnen und Käufern, die bestellten Artikel gleich nach Erhalt auf Schäden zu kontrollieren. © Uwe Anspach/dpa-tmn/dpa

Wenn das Ostergeschenk schon defekt gekauft wird, ist das mindestens ärgerlich. Käufer bleiben dann aber keineswegs auf dem Schaden sitzen, teilt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland mit. Denn egal, in welchem EU-Land Sie online oder im Laden eingekauft haben - Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gelten immer.

Hat die Ware Mängel oder entspricht sie nicht der Beschreibung, kann man von gewerblichen Händlern verlangen, dass sie Ware kostenlos reparieren oder umtauschen. Bei Onlinebestellungen trägt der Verkäufer die Rücksendekosten. Ist beides nicht möglich, müssen Händler den Kaufpreis erstatten oder zumindest mindern.

Das EVZ rät Käuferinnen und Käufern daher immer, Artikel gleich nach Erhalt auf Schäden zu kontrollieren und diese gegebenenfalls per Foto oder Video festzuhalten. Anschließend sollte der Verkäufer schriftlich über den Mangel informiert werden. Verweist dieser an den Hersteller, sollten Sie sich nicht abwimmeln lassen. Denn verantwortlich für die Beseitigung des Mangels sei alleine der Verkäufer. Kommt es bei der Reklamation zu Problemen, kann das EVZ weiterhelfen.

Gewährleistungsfrist beträgt mindestens ein Jahr

Auch wenn ein Produkt erst während des Gebrauchs zu Bruch geht, können Käuferinnen und Käufer Nachbesserung verlangen. Denn die gesetzliche Gewährleistungsfrist gilt für Neuwaren mindestens zwei Jahre, für Gebrauchtwaren mindestens ein Jahr lang. 

Tritt ein Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate auf, gilt in Deutschland und anderen EU-Ländern die Vermutung, dass dieser bereits beim Kauf bestand. Das Gegenteil muss der Verkäufer beweisen. Ab dem 13. Monat muss der Käufer nachweisen, dass er den Mangel nicht verursacht hat.

Osterpakete sorgfältig verpacken

Wer ein gekauftes Ostergeschenk weiterversenden möchte, sollte seinerseits dafür sorgen, dass es auch heil ankommt. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) empfiehlt, besonders empfindliche Paketinhalte mit einer stabilen Umverpackung auf Reisen zu schicken. Im Innern des Pakets kann Luftpolsterfolie die nötige Sicherheit bringen. Warnhinweise wie «Vorsicht zerbrechlich» sind nicht ausreichend, weil jedes Paket auch mit anderen, teils sehr schweren Sendungen unterwegs ist, an denen es Schaden nehmen kann.

Damit die Sendung auch dort ankommt, wo sie hin soll, müssen alte Aufkleber entfernt werden. Und, ebenfalls wichtig: Geschenkpapier, Schleifen oder Paketschnur haben nichts an der Sendung verloren. Häufig werden aufwendig gestaltete Pakete nicht einmal am Schalter angenommen, weil sie sich in den automatischen Sortieranlagen verfangen könnten.

© dpa
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