Weniger Papier, mehr Digitalisierung: Ab 2025 sind Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland dazu verpflichtet, im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen elektronische Rechnungen auszustellen. Für Kleinunternehmer greift die Vorschrift spätestens ab 2028. Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft diese Neuerung nicht.
Hintergrund für die Änderung ist laut der Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt die geplante Einführung eines zunächst nationalen und dann EU-weiten elektronischen Umsatzsteuer-Meldesystems. Dieses soll aus den Daten der E-Rechnung gespeist werden, die Digitalisierung der Rechnungen ist also nur der erste Schritt dorthin.
Dabei ist die E-Rechnung längst nicht nur ein PDF-Dokument, wie es schon jetzt immer mal wieder von Unternehmen an Unternehmen oder von Unternehmen an Verbraucher ausgestellt wird. Vielmehr ist es ein strukturiertes Format, das elektronisch gesendet, empfangen und verarbeitet werden kann. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro darf die PDF-Rechnung dank Übergangsregelung alternativ aber auch noch bis 2027 genutzt werden.
Das Bundesfinanzministerium befindet sich nach Angaben eines Sprechers derzeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder in der Abstimmung zu einem Schreiben, in dem die Neuerungen noch einmal verschriftlicht sind.