Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Trotz Alkoholismus und Depression: Testament bleibt gültig

Psychische Probleme und eine Alkoholabhängigkeit machen einen Menschen nicht automatisch testierunfähig. Ein unter diesen Umständen aufgesetzter letzter Wille kann also trotzdem Bestand haben.
Eine Bronzestatue der Justitia in Frankfurt am Main
In einem Fall des Oberlandesgerichts Brandenburg wurde die Testierfähigkeit eines Mannes trotz seiner Alkoholabhängigkeit und manisch-depressiven Erkrankung bestätigt. © Arne Dedert/dpa/dpa-tmn

Wer durch ein Testament enterbt wird, wird nicht selten prüfen lassen, ob der letzte Wille tatsächlich wirksam ist. Entspricht das Dokument nämlich nicht dem freien Willen des Erblassers, ließe sich dessen Wirksamkeit anzweifeln, die getroffenen Regelungen außer Kraft setzen. Das nachzuweisen, ist allerdings schwierig. 

Eine Alkoholkrankheit und Depression des Erblassers genügen als Begründung nicht, zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az. 3 W 28/24), auf den die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

In dem konkreten Fall hatte ein Mann seiner Ziehtochter per Testament all seinen Besitz - bestehend aus Grundeigentum, Mobiliar, einem Kleingarten samt Bungalow und Kontoguthaben - vermacht. Als die Ziehtochter nach dem Tod des Mannes einen Alleinerbschein beantragen möchte, will allerdings die Schwester des Verstorbenen dagegen vorgehen. 

Die Begründung: Der Mann habe an körperlichen Gebrechen gelitten, sei manisch-depressiv und alkoholabhängig gewesen und nicht zuletzt deswegen viele Jahre in fachärztlicher Behandlung gewesen, bevor er sich selbst das Leben nahm. Darum geht sie davon aus, dass ihr Bruder testierunfähig war. Diesem Einwand folgt das Gericht nicht.

Gutachten und Inspektion des Schriftbilds bringen Klarheit

Laut Gesetz ist derjenige testierunfähig, der wegen krankhafter Störungen der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörungen nicht dazu in der Lage ist, die Bedeutung des Testaments zu verstehen. Doch weder aufgrund des Alkoholismus noch aufgrund der Depression sah das Gericht eine Testierunfähigkeit des Erblassers gegeben.

Die Alkoholsucht für sich allein begründet dem Gericht zufolge keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, die eine freie Willensbestimmung ausschließt. Belastbare Anzeichen dafür, dass der Erblasser bei Errichtung des Testaments derart alkoholisiert war, dass er seine Testierfähigkeit aufgrund einer Bewusstseinsstörung eingebüßt hätte, lagen dem Gericht ebenfalls nicht vor. Text und Schriftbild ließen darauf keine Rückschlüsse zu.

Ein Sachverständigengutachten ergab zudem, dass den Erblasser auch die manisch-depressive Erkrankung nicht bei der Erstellung des Testaments behindert hat - obwohl das, gerade in manischen Phasen, grundsätzlich sehr wohl zur Testierunfähigkeit führen kann. Das Testament des Mannes ist daher als wirksam anzusehen.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Prinz Harry
People news
Einigung im Abhörskandal: «Sun» entschuldigt sich bei Harry
TV Ausblick ARD - «Tatort: Das Ende der Nacht»
Tv & kino
Regisseurin: Der «Tatort» öffnet Türen in der Streaming-Welt
Was kostet Netflix 2025 – und welches Abo lohnt sich?
Tv & kino
Was kostet Netflix 2025 – und welches Abo lohnt sich?
Galaxy S25: So groß und schwer sind die drei Modelle
Handy ratgeber & tests
Galaxy S25: So groß und schwer sind die drei Modelle
Geräte der neuen Samsung-Smartphone-Reihe Galaxy S25
Internet news & surftipps
Fokus auf KI und Kamera: Samsung Galaxy S25 vorgestellt
Die Samsung Galaxy S25-Serie im Überblick: Alles zu Kamera, Design, Leistung & Preisen – Galaxy S25, S25+ & S25 Ultra im Hands-on
Handy ratgeber & tests
Die Samsung Galaxy S25-Serie im Überblick: Alles zu Kamera, Design, Leistung & Preisen – Galaxy S25, S25+ & S25 Ultra im Hands-on
FC Bologna - Borussia Dortmund
Fußball news
Sahin-Experiment vorbei - «Emotionaler» Tullberg übernimmt
Goldbarren bei einem Edelmetallhändler
Job & geld
Goldpreis-Rekorde mitnehmen: So gelingt der Verkauf