Das rosa Rezept von früher hatte einen Vorteil: Man konnte es an die Pinnwand klemmen - als gut sichtbare Erinnerung, dass es noch eingelöst werden muss. Seit Anfang 2024 ist das E-Rezept der Standard, das in aller Regel über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke eingelöst wird.
Bis wann sollte man das erledigt haben? Für die E-Variante gilt, was auch für den rosa Schein galt: Das Rezept ist 28 Tage lang gültig.
Nur wenn man es innerhalb dieser Frist in der Apotheke einlöst, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für das Medikament. Darauf macht die Apothekerkammer Hessen aufmerksam. Versicherte müssen allerdings eine Zuzahlung leisten, die bei zehn Prozent des Verkaufspreises liegt, mindestens fünf, maximal zehn Euro.
Die 28 Tage sind abgelaufen? Das heißt nicht, dass man das Medikament dann in der Apotheke nicht mehr ausgehändigt bekommt. Das Rezept ist nach Angaben der Apothekerkammer noch zwei weitere Monate lang gültig: Das Medikament muss man dann allerdings aus eigener Tasche bezahlen.
Andere Verordnungen - und was dabei gilt:
Für andere Arten von Rezepten gelten mitunter andere Regeln - ein Überblick:
- Rezepte für Privatversicherte: Ob noch als blauer Schein oder schon als E-Rezept: Hier gilt eine Frist von drei Monaten.
- Rezepte für Hilfsmittel wie etwa Bandagen oder Kompressionsstrümpfe müssen innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden.
- Rezepte für Betäubungsmittel wie etwa Morphin sind nur sieben Tage lang gültig.
- Entlassrezepte, die Patienten und Patientinnen am Ende eines Krankenhausaufenthaltes erhalten, müssen innerhalb von drei Werktagen eingelöst werden. Das Verschreibungsdatum zählt dabei - anders als bei den anderen Rezepten - bereits als erster Tag.