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Keine Ermittlungen nach Antisemitismus-Eklat bei documenta

Antisemitismusvorwürfe rund um die Kunstschau documenta im Sommer 2022 schlugen hohe Wellen. Juristisch bleiben sie nach einer Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ohne Folgen.
documenta fifteen
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat bestätigt: Nach den Antisemitismus-Eklat um die documenta fifteen wird es keine Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche und Künstler der Kunstschau wegen Volksverhetzung und Beleidigung geben. (Archivbild) © Uwe Zucchi/dpa

Der Antisemitismus-Eklat im Zusammenhang mit gezeigten Kunstwerken auf der documenta 15 hat keine juristischen Folgen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kassel bestätigt, keine Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche und Künstler der documenta 15 in Kassel wegen Volksverhetzung und Beleidigung aufzunehmen. 

Mehrere entsprechende Beschwerden seien nach eingehender Prüfung verworfen worden, da die angefochtenen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft der Sach- und Rechtslage entsprächen, erklärte ein Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Zuvor hatten mehrere Medien über das Thema berichtet. 

Staatsanwaltschaft: Kein Anfangsverdacht

Bereits im April 2023 hatte die Staatsanwaltschaft Kassel die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach den Antisemitismusvorwürfen abgelehnt. Es sei kein «Anfangsverdacht wegen einer verfolgbaren Straftat» gegeben, hieß es damals. 

Die Behörde war von Amts wegen aufgrund der Medienberichterstattung über die Antisemitismusvorwürfe hinsichtlich der Werke «People's Justice» des Künstlerkollektivs Taring Padi sowie des Werks «Guernica Gaza» der Künstlergruppe Eltiqa tätig geworden. Auf dem großflächigen Banner von Taring Padi, das aufgrund der Vorwürfe kurz nach der Eröffnung der Kunstschau abgehängt worden war, war unter anderem ein Soldat mit Schweinsgesicht zu sehen.

Reihe von Strafanzeigen gegen Künstler und Verantwortliche der Schau

Beim Polizeipräsidium Nordhessen und der Staatsanwaltschaft hatten sich zudem insgesamt 25 Personen beziehungsweise Institutionen gemeldet und Strafanzeigen erstattet. Darin war es im Wesentlichen um den Vorwurf gegangen, dass den betreffenden Kunstwerken antisemitischer beziehungsweise volksverhetzender Charakter beizumessen sei.

Neben den Künstlern hatten sich die Strafanzeigen auch gegen Organisatoren der Ausstellung und Verantwortliche der documenta 15, also Kuratoren und politisch Verantwortliche, darunter vor allem den damaligen Kasseler Oberbürgermeister Christian Geselle, gerichtet.

© dpa
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