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Zwanziger-Anwalt sieht Entlastung für Angeklagte

Nach Ansicht der Verteidigung von Ex-DFB-Boss Zwanziger ist durch eine Zeugenaussage die Kernvoraussetzung für eine vorgeworfene Steuerhinterziehung nicht mehr gegeben.
Sommermärchen-Prozess
Nach Ansicht der Verteidigung von Theo Zwanziger ist die Kernvoraussetzung für eine vorgeworfene Steuerhinterziehung nicht mehr gegeben. © Arne Dedert/dpa-POOL/dpa

Der Rechtsbeistand des wegen Steuerhinterziehung angeklagten ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger hat eine Zeugenaussage des zuständigen Steuerfahnders Lutz Frank im Sommermärchen-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt als entlastend für seinen Mandanten bewertet.

Nach Ansicht von Hans-Jörg Metz sei durch die Aussage «die Kernvoraussetzung für eine vorgeworfene vermeintliche Steuerhinterziehung entfallen», teilte Zwanzigers Rechtsanwalt in einem Schreiben mit.

In dem Prozess müssen sich Zwanziger sowie die ehemaligen DFB-Topfunktionäre Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verantworten. Sie sollen eine im April 2005 an den Weltverband FIFA erfolgte Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung für 2006 unrechtmäßig als Betriebsausgabe deklariert und damit die Steuer für das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro verkürzt haben. Alle drei Angeklagten weisen den Vorwurf strikt zurück.

Bewertung durch Gericht offen

Frank hatte erklärt, dass die Gewinnauswirkung der im Jahr 2006 durch den Deutschen Fußball-Bund erfolgten Berichtigungsbuchung null war. Dies würde bedeuten, dass keine Steuerverkürzung in dem Fall vorliegt. Allerdings relativierte der Steuerfahnder des Frankfurter Finanzamtes seine Aussage dahin gehend, dass diese Buchung aus seiner Sicht falsch gewesen sei. Wie das Gericht unter dem Vorsitz von Eva-Maria Distler den Vorgang letztlich bewertet, ist offen.

Weiterhin hatte Frank erklärt, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass Zwanziger, Niersbach und Schmidt die 2006 erfolgte Umbuchung der 6,7-Millionen-Euro-Zahlung aus dem Vorjahr direkt in Auftrag gegeben haben, was Metz ebenfalls als Entlastung der drei Angeklagten bewertete. «Die weitere Fortführung des Prozesses wird sich an diesen Kernaussagen messen lassen müssen», teilte er mit.

Frank dagegen geht davon aus, dass die ehemaligen DFB-Funktionäre trotzdem für die falsche Buchung der 6,7 Millionen Euro verantwortlich seien, weil sie als Zahlungszweck «Zuschuss für FIFA-Gala» angegeben hätten. Dies sei ein falscher Sachverhalt gewesen, von dem der damals zuständige Steuerberater des DFB nichts habe wissen können. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde mit dem Geld ein Privatdarlehen von Franz Beckenbauer, das dieser im Jahr 2002 vom französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus erhalten hatte, beglichen.

© dpa
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