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Sommermärchen-Prozess besteht nun aus zwei Verfahren

Im Sommermärchen-Prozess gibt es eine neue Entwicklung. Das Verfahren gegen einen von drei früheren DFB-Funktionären wird abgetrennt. Der Grund: die Gesundheit des betroffenen Angeklagten.
Sommermärchen-Prozess
Das Gericht trennt das Verfahren gegen einen der Angeklagten ab. © Boris Roessler/dpa-Pool/dpa

Der Sommermärchen-Prozess gegen die drei früheren DFB-Funktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt nimmt erneut eine Wendung. Das Verfahren gegen einen der Angeklagten sei vom Kernverfahren abgetrennt worden, bestätigte das Frankfurter Landgericht auf Nachfrage. Zuvor hatten die «Süddeutsche Zeitung» und die «Frankfurter Rundschau» darüber berichtet.

Hintergrund der Trennung der Verfahren ist die gesundheitliche Verfassung des betroffenen Angeklagten, bei dem es sich nach Angaben der «Süddeutschen Zeitung» und der «Frankfurter Rundschau» um Horst R. Schmidt handelt.

Gerichtssprecherin: Abtrennung war notwendig

Der Prozess war im Juni unterbrochen worden. «Eine Unterbrechung der Hauptverhandlung ist nur über einen Zeitraum von maximal zwei Monaten möglich. Damit das Verfahren gegen die übrigen Angeklagten den gesetzlichen Vorschriften entsprechend fortgesetzt werden kann, war eine Abtrennung notwendig», teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Bei der Fortsetzung des Verfahrens nach längerer Pause an diesem Freitag (ab 10.00 Uhr) müssten demnach nur noch die früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach erscheinen.

Die DFB-Funktionäre sind wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall angeklagt. Hintergrund ist eine im April 2005 erfolgte Zahlung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Höhe von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA, die in der Steuererklärung für das Jahr 2006 nach Ansicht der Staatsanwaltschaft unzulässigerweise als Betriebsausgabe angegeben wurde. Dadurch seien Steuern in Höhe von rund 13,7 Millionen Euro hinterzogen worden.

Frühere DFB-Funktionäre wiesen Vorwurf bislang zurück

Alle drei Angeklagten weisen diesen Vorwurf strikt zurück. Die FIFA hatte die 6,7 Millionen Euro nur einen Tag nach dem Eingang an Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet. Der französische Unternehmer hatte im Jahr 2002 ein Darlehen in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken auf ein Konto von Franz Beckenbauer überwiesen. Diese Summe war später auf einem Firmenkonto des damaligen FIFA-Vizepräsidenten, Mohamed bin Hammam, in Katar gelandet. Warum, ist immer noch unklar.

Vor der Unterbrechung des Prozesses waren die Aussagen prominenter Zeugen erwartet worden. Es sollten der ehemalige FIFA-Generalsekretär Urs Linsi und Fedor Radmann, der einst im Organisationskomitee der WM 2006 saß und als enger Vertrauter des verstorbenen Beckenbauer galt, zu den damaligen Vorgängen befragt werden. Auch der ehemalige FIFA-Präsident Joseph S. Blatter sowie Ex-DFB-Präsident Fritz Keller und der langjährige Beckenbauer-Manager Marcus Höfl sollten vor Gericht aussagen.

© dpa
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