Vor sogenannten Schockanrufen warnt die Polizei eindringlich: Die Täter geben sich laut Bundeskriminalamt dabei zunächst als nahe Angehörige aus, die in einer Notlage seien, und bedrängen zudem in weiteren Anrufen ihre Opfer massiv. Sie geben etwa vor, von Polizei und Staatsanwaltschaft zu sein und dass dem vermeintlichen Angehörigen eine Gefängnisstrafe drohe.
Betroffene sollen die Polizei informieren und versuchen, über die reguläre Nummer die vermeintlich in Not geratenen Angehörigen zu erreichen.