Das 2008 gegründete Schülergericht im Harz soll nach dem Willen des Justizministeriums nicht länger das einzige in Sachsen-Anhalt bleiben. Für 2024 sei die Ausweitung des Projektes Schülergremium auf andere Regionen geplant, teilte das Ministerium anlässlich des Besuchs von Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) am Samstag bei der Jahresabschlussfeier der Schülerrichter in Wernigerode mit. Drei freie Träger hätten konkretes Interesse bekundet. Aktuell würden Schülergremien in Halle, Gardelegen und im Landkreis Mansfeld-Südharz angestrebt. Konkrete Gespräche laufen bereits, wie es hieß.
Weidinger nannte das Projekt im Harz eine «Erfolgsgeschichte mit durchdringender Wirkung». Es soll den neuen Gremien als Vorbild dienen. Konkret sitzen zuvor über mehrere Monate ausgebildete Schülerinnen und Schüler an einem neutralen Ort über Straftaten Gleichaltriger zu Gericht und verhängen Sanktionen, etwa bei leichten Fällen von Diebstahl, Beleidigung oder Körperverletzung. Sanktionen können zum Beispiel eine Entschuldigung, gemeinnützige Arbeitsstunden oder ein sozialer Trainingskurs sein. Alles basiert auf Freiwilligkeit, die jungen Ersttäter sind immer geständig.
«24 Fälle haben die drei- bis vierköpfigen Gremien in diesem Jahr verhandelt», sagte Initiatorin Evelyn Zinke vom Anti-Gewalt-Zentrum (AGZ) Harz der Deutschen Presse-Agentur. «Im Schnitt waren es in den vergangenen Jahren immer so 30 bis 40.» Zum Auftakt vor 15 Jahren seien es 16 Fälle gewesen, die von der Staatsanwaltschaft an die Schülerrichter herangetragen wurden.
Zinke zufolge wurden seit Projektbeginn mehr als 90 Schülerrichter ausgebildet. «Die Aktiven sind zwischen 14 und 18 Jahre alt.» Ältere würden teils noch eine Weile als Tutoren helfen und ihr Wissen und ihre Erfahrung weitergeben, sagte die 59-jährige Referentin für konfrontative Pädagogik. Verhandelt werde in der Regel am letzten Samstag im Monat. «Das ist teilweise sehr emotional», sagte Zinke, die aktuell eine von drei Projektleitern für die Schülergremien ist. «Es wird stark drauf geachtet, dass die Sanktionen nicht nur tatbezogen, sondern auch angemessen sind.»