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«Tag X»: Gericht weist Anklagen wegen Brandsatz-Würfen ab

Am «Tag X» flogen in Leipzig Steine und Brandsätze in Richtung der Polizei. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchten Mordes gegen einen 25-Jährigen. Das Landgericht weist diese ab.
Ausschreitungen am «Tag» in Leipzig
Anlass für die Proteste am «Tag X» war die Urteilsverkündung im Gerichtsprozess gegen eine Linksextreme. (Archivbild) © Sebastian Willnow/dpa

Mehr als ein Jahr nach den Ausschreitungen am linksradikalen «Tag X» in Leipzig hat das Landgericht zahlreiche Anklagen der Staatsanwaltschaft gegen einen 25-Jährigen abgewiesen. Aus Sicht der Kammer sei auf dem vorgelegten Bildmaterial keine ausreichende Identifizierung eines mutmaßlichen Täters möglich, begründete ein Gerichtssprecher die Entscheidung. Die Person sei vermummt gewesen und habe sich rasch bewegt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Mai Anklage gegen den 25-Jährigen unter anderem wegen versuchten Mordes in zwei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung in 18 Fällen erhoben. Lediglich der Vorwurf des Landfriedensbruches könne verhandelt werden, erklärte der Sprecher des Landgerichts. Hier sei aber das Amtsgericht zuständig. Zuvor hatte die «Leipziger Volkszeitung» berichtet.

Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

«Gegen die Entscheidung des Landgerichts wurde sofortige Beschwerde eingelegt», sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Vanessa Fink, auf Anfrage. Darüber müsse nun das Oberlandesgericht Dresden (OLG) entscheiden. Wann das OLG eine Entscheidung trifft, ist noch unklar.

Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass der Tatverdächtige am 3. Juni vorigen Jahres zwei Brandsätze sowie Steine und Pyrotechnik auf Polizisten geworfen hatte. Dabei soll er nach Einschätzung der Ermittler zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass die Beamten tödliche Verletzungen erleiden könnten. Durch die Molotow-Cocktails war letztlich niemand verletzt worden.

Ausschreitungen nach Urteil gegen Lina E.

Während der Ausschreitungen waren laut Staatsanwaltschaft insgesamt 18 Polizisten verletzt worden. Sie waren aus einer Menschenmenge heraus mit Steinen und Böllern beworfen worden. Auch hier galt der 25-Jährige für die Staatsanwaltschaft als Tatverdächtiger. Er hatte sich Anfang Januar den Ermittlungsbehörden gestellt und saß seitdem in Untersuchungshaft. Ende Juni war er aus der Haft freigelassen worden, weil die Richter am Landgericht Leipzig keinen dringenden Tatverdacht erkennen konnten.

Der «Tag X» war eine Reaktion auf die Verurteilung der linksextremen Studentin Lina E. wegen Angriffen auf Neonazis. Rund um den 3. Juni 2023 hatte es in Leipzig mehrfach Ausschreitungen gegeben.

© dpa
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