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Rundfunkbeitrag: Sachsen bringt 2027 für neue Höhe ins Spiel

Ab 2025 soll der Rundfunkbeitrag um 58 Cent steigen - so hat es ein Expertengremium empfohlen. Aus einigen Ländern, die darüber bestimmen, hört man andere Töne. Jetzt kommt das Jahr 2027 ins Spiel.
Rundfunkbeitrag
Ein Anschreiben zur Anmeldung für die Rundfunkgebühren liegt auf einem Überweisungsträger. © Sebastian Kahnert/dpa

Sachsens Medienminister Oliver Schenk hat eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 in Deutschland ausgeschlossen. Der CDU-Politiker sagte am Mittwoch in einer Gesprächsrunde auf dem Kongress Medientage Mitteldeutschland in Leipzig, dazu hätte man die Entscheidung, die von den Bundesländern einstimmig gefällt werden muss, jetzt schon auf den Weg bringen müssen. Man sei auf einem anderen Weg unterwegs, zu Finanzierungsproblemen der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser komme es nicht. «Es gibt eine sehr große Rücklage, mit der dann auch erst mal in 25/26 dieser Bedarf abgedeckt werden kann. Der jetzige Beitrag läuft weiter», ergänzte der CDU-Politiker.

Schenk sagte, man wolle im Länderkreis die Zeit nun nutzen, um Reformen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio voranzutreiben. Bis Herbst wolle man einen Vorschlag erarbeitet haben. Der CDU-Politiker sagte auf dem Kongress auch, dass man «wahrscheinlich» ab 1. Januar 2027 einen neuen Beitrag festsetze.

Die Debatte um die Höhe des Rundfunkbeitrags läuft seit Monaten kontrovers. Die ZDF-Fernsehratsvorsitzende Marlehn Thieme sagte auf dem Medienkongress an die Adresse Schenks gerichtet: «Den offenen Verfassungsbruch zu riskieren als Staatsminister in einem Bundesland finde ich auch interessant.» Der Intendant des ARD-Senders Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Ralf Ludwig, sagte in Richtung Politik, dass er davon ausgehe, dass die bestehenden Staatsverträge für die Länder bindend seien und die Beitragsanhebung zum 1. Januar 2025 «kommen muss».

Die Höhe des Rundfunkbeitrags ist in einem Länder-Staatsvertrag festgelegt. Die Ermittlung folgt einem ausgefeilten mehrstufigen Verfahren. Die aktuelle Beitragsperiode läuft noch bis Ende 2024. Die Länder legen den Rahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einem Auftrag fest, was dann entsprechend finanziert werden muss. Um konkrete Programminhalte geht es bei dem übergeordneten Auftrag nicht, das liegt in der Hand der Häuser.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten - kurz KEF - ist ein unabhängiges Expertengremium, das den Bundesländern nach der Prüfung der Wirtschaftspläne von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Höhe des Rundfunkbeitrags empfiehlt. Derzeit liegt der monatliche Betrag bei 18,36 Euro. Die KEF empfahl im Februar ab dem Jahr 2025 eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro. Den Rundfunkbeitrag zahlen Haushalte und Firmen in Deutschland. Die Gesamterträge lagen 2022 bei rund 8,57 Milliarden Euro.

Die Länder - zuerst Ministerpräsidenten und dann alle Länderparlamente - entscheiden über die Höhe des Beitrags. Sie müssen sich dabei eng an der KEF-Empfehlung orientieren. Es ist ein einstimmiges Votum nötig, um die Höhe zu verändern. Es deutet sich schon seit vielen Monaten ein Konflikt an, denn mehrere Länderchefs hatten sich gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Der Fall könnte vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Bereits bei der vorigen Neuberechnung hatte sich das Land Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung gestellt. Die Sender klagten, das Bundesverfassungsgericht setzte den Beitrag schließlich hoch und wies Sachsen-Anhalt in die Schranken.

© dpa
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