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Jahresbericht der Polizei-Beschwerdestelle

Die Anzahl der Fälle, die im vergangenen Jahr die Beschwerdestelle erreichten, blieb etwa so hoch wie im Vorjahr. Allerdings meldeten sich deutlich mehr Polizeibedienstete.
Polizei in Sachsen
Das Wappen der sächsischen Polizei ist an der Mütze eines Polizisten angebracht. © Robert Michael/dpa

Im vergangenen Jahr sind bei der Unabhängigen zentralen Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (UVBP) 258 Beschwerden eingegangen. Die Anzahl blieb damit im Vergleich zum Vorjahr (261) fast gleich, wie die Staatskanzlei am Dienstag unter Berufung auf den UVBP-Jahresbericht mitteilte. Allerdings gab es demnach deutlich mehr interne Beschwerden von Polizeibediensteten. Während diese sich 2023 24 Mal beschwerten, waren es 2022 nur 13 Mal. Bei den Bürgerbeschwerden gab es dagegen einen Rückgang auf 234 Fälle (2022: 248).

«Das Beschwerdeaufkommen zeigt, dass die Unabhängige Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei durch die Bürgerinnen und Bürger und in zunehmendem Maße auch durch die Polizeibediensteten angenommen wird», sagte UVBP-Leiter Dirk Bölter laut Mitteilung. Das zeuge von gewachsenem Vertrauen. Die UVBP ist bei der Staatskanzlei angesiedelt und ermöglicht es Bürgern sowie Polizeibediensteten, Beschwerden und Anliegen zur Polizei an einer zentralen unabhängigen Stelle vorzutragen.

Die meisten Fälle betrafen laut Jahresbericht die Polizeidirektion Dresden (85), gefolgt von Leipzig (59) und Chemnitz (48). Von den eingereichten Beschwerden erwiesen sich den Angaben zufolge 19 als «begründet» und 80 als «teilweise begründet». Dabei ging es überwiegend um Kritik am Verhalten von Polizeibediensteten, etwa unangemessenes Auftreten und unsensible Kommunikation gegenüber Bürgerinnen und Bürgern oder kritikwürdiges Verhalten im Straßenverkehr. In Einzelfällen wurde fachliche Kritik geäußert, etwa im Bereich Gefahrenabwehr/Einsatz oder Ermittlungsvorgänge. Die Beschwerden der Polizeibediensteten beinhalteten etwa Kritik an Arbeitsbedingungen und am Führungsverhalten einzelner Vorgesetzter.

108 Beschwerden erwiesen sich als unbegründet. Bei 49 Beschwerden habe die UVBP aus unterschiedlichen Gründen keine Entscheidung treffen können. Darunter sind beispielsweise 14 Fälle, bei denen strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibedienstete eingeleitet wurden und für die die jeweilige Staatsanwaltschaft zuständig ist. Fünf Beschwerden führten zu disziplinarrechtlichen Ermittlungen gegen jeweils einen Polizeibediensteten.

© dpa
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