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Grünen-Politikerin attackiert: Beschleunigtes Verfahren?

Eine Grünen-Politikerin wird beim Aufhängen von Wahlplakaten bedrängt, beleidigt und bespuckt. Die Verdächtigen wurden noch am selben Abend gestellt, jetzt soll die Tat schnell vor Gericht verhandelt werden.
Yvonne Mosler
Yvonne Mosler, Grünen-Spitzenkandidatin für den Stadtrat im Wahlkreis 11 (Gorbitz/Cossebaude), steht in der Landesgeschäftsstelle ihrer Partei in einem Büro. © Sebastian Kahnert/dpa

Nach dem Angriff auf die Dresdner Grünen-Politikerin Yvonne Mosler hat die Staatsanwaltschaft ein beschleunigtes Verfahren gegen die beiden Beschuldigten beantragt. Dem 34-jährigen Beschuldigten werde Sachbeschädigung und gemeinschaftliche Nötigung zur Last gelegt, der 24-jährigen Beschuldigten gemeinschaftliche Nötigung und Beleidigung, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Mosler wurde am Abend des 7. Mai im Beisein von zwei Presseteams beim Aufhängen von Wahlplakaten am Amalie-Dietrich-Platz in Dresden angegriffen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-jährigen Beschuldigten vor, zunächst ein gerade aufgehängtes Wahlplakat abgerissen zu haben. Mosler fotografierte den Mann, der sich entfernte und kurz darauf mit der 24-Jährigen zurückkam. Gemeinsam sollen sie laut Staatsanwaltschaft aggressiv auf die Politikerin zugelaufen sein und diese aufgefordert haben, das Foto zu löschen. Die 24-Jährige soll Mosler zudem beleidigt und ihr ins Gesicht gespuckt haben. Beide sollen die Politikerin, einen Parteikollegen und das begleitende Kamerateam dann umkreist und die Politikerin dabei mehrfach lautstark aufgefordert haben, das Foto zu löschen.

Laut Angaben der Staatsanwaltschaft haben sich die Beschuldigten teilweise geständig eingelassen. Beide seien bereits vorbestraft, die 24-Jährige habe zudem unter Bewährung gestanden.

Beschleunigte Verfahren sind bei Fällen mit einfachem Sachverhalt oder klarer Beweislage möglich, die zur sofortigen Verhandlung vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geeignet sind. Dabei kann auf einige Formalien verzichtet werden, zum Beispiel kann die Anklage mündlich erhoben werden. Ziel ist es, die strafrechtliche Hauptverhandlung so schnell wie möglich nach der Tat durchzuführen.

© dpa
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