Weil er seine Kinder misshandelt und mit ihnen in einem Wald gehaust haben soll, steht in Mönchengladbach ein 50-Jähriger vor Gericht. Wie beim Prozessbeginn am Montag bekannt wurde, ist der Mann ein vorbestrafter Kindesentführer.
Die damals drei bis sechs Jahre alten Kinder waren im Oktober 2020 von Polizisten in einem Wald entdeckt worden, wo sie mit ihren Eltern in einem Zelt hausten. Dem 50-Jährigen werden nun Misshandlung von Schutzbefohlenen und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen.
Die Eltern sollen den Kindern nicht nur den Besuch von Ärzten und Schule vorenthalten haben. Der Angeklagte soll seine beiden Söhne und deren kleine Schwester laut Anklage wiederholt misshandelt haben, indem er sie regelmäßig mit einem Gürtel schlug.
Als die Kinder von der Polizei gefunden wurden, waren sie verdreckt, hatten zahlreiche Blutergüsse und waren trotz herbstlicher Temperaturen leicht bekleidet und barfuß. Das Jugendamt hatte bereits nach der fünfköpfigen Familie gesucht. Die Eltern wurden festgenommen, die Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen.
Beim Prozessauftakt setzte sich der Angeklagte mit einer Bibel in der Hand auf die Anklagebank. Der 50-Jährige bezeichnet sich als christlichen Fundamentalisten und hat laut Gericht die Vorwürfe bei einer Vernehmung bereits eingeräumt. Die Ehefrau kam in eine psychiatrische Landesklinik, tauchte später ab und wird seither gesucht. Sie ist die zweite Ehefrau des Angeklagten, der sieben Kinder haben soll.
Bei seiner Vernehmung durch die Polizei hatte er nach seiner Festnahme im Oktober 2020 behauptet, er und die Familie seien fünf Monate zuvor ins Zelt gezogen, weil es seiner Frau wegen der hohen Schadstoffbelastung in ihrer Mietwohnung immer schlechter gegangen sei. «Sie wissen schon: PCB und Dioxine sowie die elektromagnetische Handystrahlung von oben», behauptete er damals.
Seine Vernehmung wurde am Montag wiedergegeben, weil er die Aussage verweigerte. Zuvor war es zu einem Disput gekommen: Sein Anwalt hatte die Aussetzung der Hauptverhandlung beantragt, weil ihm das 62-seitige Gutachten zur psychologischen Entwicklung der drei Kinder erst am vergangenen Freitag zugegangen sei. Dies sei zu spät gewesen, «um sich mit dem Mandanten zu beraten und bis heute die Verteidigung vernünftig vorbereiten zu können».
Nachdem das Amtsgericht den Antrag abgelehnt hatte, stellte der Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Anders als zunächst angekündigt, wollte sich der Angeklagte deshalb doch nicht zu den Vorwürfen äußern.
Nach damaliger Aussage des Vaters hatte die Familie die Wohnung im Mai 2020 verlassen und war in ein Zelt gezogen. «Sie haben den Zeltplatz nie verlassen, soziale Kontakte hatten sie keine», hatte der Vater über seine Kinder ausgesagt. Laut psychiatrischem Gutachten sind die beiden Jungen und ihre kleine Schwester in ihrer Entwicklung in ihrer Entwicklung emotional und psychisch erheblich gestört.
Nachdem seiner ersten Ehefrau das Sorgerecht für die Kinder aus erster Ehe zugesprochen worden war, hatte der Vater sie nach Ägypten und in den Sudan entführt. Das Landgericht Lüneburg in Niedersachsen hatte ihn deshalb 2012 zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte soll Vater von sieben Kindern sein. Für den Prozess sind bis zum 8. April drei Verhandlungstage angesetzt.