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Deutlich mehr Fluggäste verklagen Airlines

Internetportale versprechen Fluggästen eine schnelle und einfache Abwicklung ihrer Entschädigungsansprüche bei Airlines. Für die Justiz in NRW wird das zur Belastung.
Deutlich mehr Klagen von Fluggästen gegen Airlines
Passagiere informieren sich an einem Schalter im Flughafen Köln/Bonn. © Thomas Banneyer/dpa

Wegen verspäteter oder stornierter Flugreisen haben deutlich mehr Reisende auf Entschädigung geklagt. An den Amtsgerichten, die für die sechs Passagierflughäfen Nordrhein-Westfalens zuständig sind, seien im vergangenen Jahr 54 119 Klagen gegen Airlines und Reiseveranstalter eingereicht worden und damit etwa 83 Prozent mehr als 2022, teilte der Deutsche Richterbund am Montag mit. Er bezog sich dabei auf eine Umfrage der «Deutschen Richterzeitung», die er herausgibt. Die Kunden verlangen meist Entschädigungen, weil Verbindungen ausgefallen oder arg verspätet gewesen waren.

In Köln seien im vergangenen Jahr 37.288 solcher Klagen aufgelaufen und damit mehr als doppelt so viel wie 2022. In der Domstadt hat die Lufthansa ihren juristischen Sitz. In Düsseldorf ging es um fast ein Drittel auf 11.728 nach oben. Am Amtsgericht Geldern, das für den Flughafenstandort Weeze am Niederrhein zuständig ist, verdreifachte sich die Klagezahl auf 1035. In Dortmund stieg die Zahl um die Hälfte auf 2940. An dem für Münster/Osnabrück zuständigen Amtsgericht Steinfurt schnellte die Klagezahl um fast das Vierfache auf 828 hoch. Auch in Paderborn gab es einen deutlichen Anstieg, und zwar von 128 auf 300.

Der Richterbund sieht Portale, mit denen Fluggäste ihre Ansprüche schnell und einfach durchsetzen können, als einen wesentlichen Grund für die Entwicklung bei den Gerichten. «Viele Amtsgerichte ächzen unter einer neuen Welle von Fluggastverfahren, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. Die Justiz habe reagiert und versuche, «Fließbandklagen», mit denen Anwaltskanzleien und Inkassodienstleister viele Gerichte überhäuften, mit moderner Technik besser zu bewältigen.

© dpa
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