Reul zu Klimaaktivisten: «Es sind Grenzen überschritten»

Aus Sicht von Nordrhein-Westfalens Innenministers Herbert Reul (CDU) muss der Staat bei den Klimaaktivisten der «Letzten Generation» sehr wachsam sein und nach einer eingehenden Prüfung möglicherweise eine härtere Gangart einlegen. «Der Staat kann nicht einfach zugucken und das weiterlaufen lassen», sagte Reul am Montagmorgen im Deutschlandfunk. Bei den Aktionen der «Letzten Generation» handle es sich nicht mehr um einzelne spontane Taten, sondern es gebe eine bundesweit straffe Organisation.
Herbert Reul vor einem Wasserwerfer. © Federico Gambarini/dpa/Archivbild

Unter diesen Aktivisten seien einige Linksextreme, «die sagen, es geht um viel mehr, es geht um die Überwindung des Systems». Man könne aber nicht alle verdächtigen. «Es sind eine Menge Menschen dabei, die ein normales, gutes Anliegen haben», die aber «noch nicht ganz begriffen haben, dass es bei uns Regeln gibt, an die man sich halten muss», sagte Reul. Die Klimabewegung «Fridays for Future» sei anders, ihre Anhänger hätten die gesetzlich vorgegebenen Grenzen in der Regel eingehalten. Bei der «Letzten Generation» hingegen seien Grenzen überschritten.

Die Gruppe «Letzte Generation» hatte in den vergangenen Monaten immer wieder Straßen blockiert, Kunstwerke attackiert oder etwa in Berlin den Hauptstadtflughafen BER zeitweise lahmgelegt. Für die neue Woche hat die Gruppe weitere und verstärkte Störaktionen angekündigt.

Vergangene Woche hatte sich die Innenministerkonferenz darauf verständigt, bis April ein Lagebild zu erstellen und damit mehr über die Gruppe zu erfahren. Aus Sicht von Reul ist das wichtig. Mit ihrem organisierten Vorgehen komme die Gruppe «in die Nähe von dem Verdacht, eine kriminelle Vereinigung zu sein». Bevor man so eine Ansage mache, müsse man aber gründlich prüfen.

Moderate Töne hatte es unlängst vom Chef des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, angeschlagen. Dieser hatte gesagt, er erkenne gegenwärtig nicht, dass sich die Gruppierung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richte. Daher sei sie kein Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz.

© dpa
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