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Bis zu 750 Euro: Polizei will «Klimakleber» zur Kasse bitten

Im vergangenen Jahr klebten sich in Bielefeld Klimaaktivisten genau an dem Tag an Straßen fest, als ein neuer Gebührenkatalog für Polizeieinsätze in Kraft trat. Jetzt sollen sie tatsächlich zahlen.
NRW-Polizei will «Klimakleber» zur Kasse bitten
Klimaaktivisten haben sich am Karlsplatz in der Innenstadt auf die Fahrbahn geklebt und blockieren die Straße. © Lennart Preiss/dpa/Archivbild

Nach einer Straßenblockade in Bielefeld will die Polizei in NRW Gebühren von 16 beteiligten «Klimaklebern» eintreiben. «Die beabsichtigten Gebühren belaufen sich in dem Rahmen von 120 Euro bis maximal zu einem Betrag von 715 Euro», so eine Sprecherin der Bielefelder Polizei auf dpa-Anfrage. Vergangene Woche sei den Betroffenen zunächst ein Anhörungsbogen geschickt worden.

Aktivisten der «Letzten Generation» hatten sich am 12. August 2023 an drei verschiedenen Standorten auf Straßen festgeklebt. Am selben Tag war ein neuer Gebührenkatalog des Landes in Kraft getreten, der für bestimmte Einsätze der Polizei gilt. So kann die Polizei inzwischen zum Beispiel jemanden zur Kasse bitten, wenn er über ein Soziales Netzwerk zu einer «Ansammlung» aufgerufen hat und die Beamten anrücken müssen. Oder weil durch «unmittelbaren Zwang» eine Straße freigemacht werden muss - so wie in Bielefeld.

Berechnet werden die Kosten nach Zeitaufwand - möglich sind laut der Gebührenordnung bis zu 50.000 Euro. Laut Polizei Bielefeld handelt es sich im aktuellen Fall bei der Untergrenze von 120 Euro «um die Pauschalgebühr für eine Ingewahrsamnahme von bis zu 12 Stunden.» Bei den Gebühren bis 715 Euro habe man den «zeitlichen Aufwand für den Gesamteinsatz sowie die Anzahl der eingesetzten Polizeibeamten» als Maßstab genommen.

Die Aktivisten können jetzt zunächst ihre Sicht der Dinge darlegen: «Das Anhörungsverfahren ist dem Erlass des Gebührenbescheides vorgeschaltet. Ob und in welcher konkreten Höhe Gebührenbescheide erfolgen, hängt von dem Ergebnis der Anhörung der Betroffenen ab», so die Polizeisprecherin.

Ob der Gebührenbescheid nach der Aktion am ersten Tag der neuen Verordnung auch der allererste in NRW ist, ist laut Innenministerium unklar. Theoretisch könnte eine andere Behörde Bielefeld überholt haben. Erkenntnisse dazu gibt es allerdings nicht.

© dpa
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