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Studie: Regionale Unterschiede bei Kosten für Kita-Betreuung

Für die Betreuung von kleinen Kindern kann teils viel Geld fällig werden. Dabei spielt nicht nur das Jahreseinkommen der Eltern eine Rolle, sondern oftmals auch der Wohnort, wie eine Auswertung zeigt.
Kitas
Blick in den Raum einer Kindertagesstätte mit hochgestellten Stühlen. © Friso Gentsch/dpa

Bei den Kosten für die Kita-Betreuung von unter Dreijährigen in Niedersachsen ergeben sich nach einer Auswertung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) teils regional deutliche Unterschiede. Die Auswertung liegt der Deutschen Presse-Agentur in Hannover vor. 

Bei einer Betreuung von acht Stunden am Tag müssen zwei Erwachsene bei einem Kind von unter drei Jahren in Braunschweig demnach keinen Beitrag bezahlen, sofern das Bruttoeinkommen bei jährlich insgesamt 35.000 Euro liegt. In Oldenburg werden bei dem gleichen Einkommen hingegen rund 150 Euro im Monat fällig, in Göttingen sind es fast 300 Euro im Monat. 

Die monatlichen Beiträge sind bei der Auswertung nach verschiedenen Bruttojahreseinkommen unterteilt. Ist das Einkommen höher, wird auch mehr Geld für die Betreuung fällig. Laut Auswertung gibt es einen monatlichen Höchstsatz - auch hier ergeben sich in Niedersachsen regional deutliche Unterschiede. 

Laut IW liegt der Höchstsatz in Hannover bei 480 Euro im Monat, in Braunschweig sind es knapp unter 400 Euro, in Oldenburg mehr als 500 Euro und in Göttingen 624 Euro. In Hildesheim ist der Höchstsatz mit 339 Euro im Monat vergleichsweise gering. 

Ein Flickenteppich zeigt sich bundesweit nicht nur bei der Höhe der Gebühren, sondern auch bei den zugrunde gelegten Kriterien: Neben dem Wohnort entscheiden vor allem das Alter der Kinder, der Betreuungsumfang und das Jahreseinkommen der Eltern über die Höhe der Gebühren - wobei das Einkommen der Auswertung zufolge in jedem Bundesland anders berechnet wird. Daher sei die Vergleichbarkeit der Studienergebnisse eingeschränkt, hieß es. Nicht berücksichtigt ist in der Untersuchung die Qualität der Kita-Betreuung, also zum Beispiel, um wie viele Kinder sich eine einzelne Erzieherin oder ein Erzieher kümmern muss.

Seit mehr als fünf Jahren müssen Eltern in Niedersachsen für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren bis zur Einschulung hingegen kein Geld mehr bezahlen. 

© dpa
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