Das Landgericht Lüneburg hatte die Frau im November 2022 wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot verurteilt - außerdem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen vor Gericht. Auch gab sie sich demnach unter falschem Namen als Rechtsanwältin aus.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die damals 61-Jährige federführend den Verein «Geeinte deutsche Völker und Stämme» gegründet und den Zusammenhalt der seit 2020 verbotenen Organisation gefördert hatte - mit dem Ziel, ein eigenes staatliches System zu errichten.
Gegen eine Zahlung von 500 Euro stellte der Verein sogenannte Lebendbekundungen aus, mit deren Hilfe sich die Anhänger von der Bundesrepublik Deutschland als Staat lossagen konnten. Der Verein wird der extremistischen «Reichsbürgerbewegung» zugerechnet, seine Ideologie richtet sich unter anderem gegen jüdische und muslimische Menschen.