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Familie trotz Kirchenasyl abgeschoben: Behrens erklärt Fall

Eine russische Familie wird abgeschoben, obwohl sie sich im Kirchenasyl befindet. Die Innenministerin verteidigt das Vorgehen und sucht nun das Gespräch.
Kirchenasyl
Der abnehmende Viertelmond ist hinter einem Kirchenkreuz zu sehen. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Die Abschiebung einer russischen Familie, die sich im Kirchenasyl im Landkreis Uelzen befand, wurde diskutiert und kritisiert. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) verteidigte das Vorgehen der Behörden und wird nun an diesem Dienstag (12.30 Uhr) in Hannover zu sogenannten Härtefällen im Kirchenasyl Stellung beziehen.

Der Pastor der betroffenen Kirchengemeinde Bienenbüttel, Tobias Heyden, hatte sich nach der Aktion am 12. Mai betroffen gezeigt. Die vierköpfige Familie war dort untergebracht, Polizeibeamte hatten sie dann zum Flughafen Köln/Bonn gebracht, von wo aus sie nach Barcelona geflogen wurden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe die persönlichen Umstände jedes Familienmitgliedes geprüft, hieß es damals. Demnach lag kein Härtefall vor. Die zuständige Ausländerbehörde habe daher die Überstellung eingeleitet, Spanien habe die sogenannte Rückübernahme der Familie genehmigt.

Nach Angaben der Gemeinde waren die Eltern mit ihrem erwachsenen Sohn und ihrer 16-jährigen Tochter mit einem spanischen Visum auf der Durchreise in Deutschland bei Verwandten, als in ihrem Zuhause in Russland der Einberufungsbefehl für Vater und Sohn eintraf. Da sich die Männer nicht am russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine beteiligen wollen, beantragten sie in Deutschland Asyl. Die Frau sei wegen der psychischen Belastungen schwer erkrankt und werde medizinisch behandelt. Dennoch habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag der Familie abgelehnt.

Die Propstei und die Kirchenkreissozialarbeit des Kirchenkreises Uelzen hätten den Fall sorgfältig geprüft und das Kirchenasyl für sinnvoll erachtet. Als Gründe nannte die Gemeinde den Gesundheitszustand der Mutter, die positive Prognose zur Integration der Familie, Arbeitsangebote für Vater und Sohn sowie die gelungene Eingliederung der Tochter in den Schulbetrieb eines Gymnasiums. Das Kirchenasyl sei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ordnungsgemäß gemeldet worden.

Nach Angaben des Innenministeriums ist die Zahl der Menschen, die sich in Niedersachsen im Kirchenasyl befanden, von 15 Fällen im Jahr 2022 auf 80 Fälle im vergangenen Jahr gestiegen. Ein Fall umfasse dabei in der Regel mehrere Menschen, hieß es.

© dpa
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