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Verteuert Grundsteuerreform das Wohnen? Finanzminister prüft

Sorgt das Bundesmodell für die Grundsteuerreform, dem auch MV folgt, für eine systematische Verteuerung von Wohnhäusern? Finanzminister Heiko Geue (SPD) will jetzt Daten in den Städten sammeln.
Wohnhaus in Neubaugebiet
Ein Wohnhaus steht in einem Neubaugebiet. © Daniel Bockwoldt/dpa/Symbolbild

Finanzminister Heiko Geue (SPD) geht Hinweisen auf eine mögliche Verteuerung des Wohnens durch die Grundsteuerreform ab 2025 nach. Nach einem Gespräch mit dem Städte- und Gemeindetag am Mittwoch sagte Geue, die Datenlage sei bisher nicht stabil genug, um zu endgültigen Bewertungen zu kommen.

Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) hatte vorige Woche darauf hingewiesen, dass mit der 2025 wirksam werdenden Reform das Wohnen systematisch verteuert werde und die Grundsteuerbelastung von Gewerbegrundstücken systematisch verbilligt würden. Das zeige eine Auswertung der Daten, die in Schwerin inzwischen vorlägen.

«Offenkundig kommt es durch die Reform zu vielfältigen Belastungsverschiebungen», so der Minister. Nun sollen weitere Städte in Mecklenburg-Vorpommern gebeten werden, Stichproben zu den Folgen der Neubewertung der Immobilien zu erheben. Nach Ostern soll es dann ein weiteres Gespräch «im entsprechend erweiterten Kreis» geben. Das Finanzministerium werde darüber hinaus in der Zwischenzeit weitere Gespräche auf Bund-Länder-Ebene führen, so der Minister. Sein Haus behalte sich vor, bei einer stabilen Datenlage auf die Entwicklungen zu reagieren.

Neben Badenschier hat auch der Verband der Norddeutschen Wohnungsunternehmen von der Landesregierung ein Umsteuern bei der Belastung von Wohn- und Gewerbeimmobilien gefordert. In dem Verband sind kommunale, genossenschaftliche und andere am Gemeinwohl orientierte Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen. Verbandsdirektor Andreas Breitner erklärte: «Die sozialen Vermieter haben mehrere Jahre lang auf die Folgen des Bundesmodells für Wohngebäude hingewiesen und wurden von der Politik nicht beachtet.»

Badenschier hatte erklärt, Sachsen und das Saarland hätten das Problem frühzeitig erkannt und in ihren Landesgesetzen die Grundsteuermesszahlen für Gewerbegrundstücke erhöht. Auch Berlin steuere jetzt gegen. Die neue Grundsteuer wird ab 2025 fällig. Dem Bundesmodell zur Ermittlung der Werte folgen bis auf Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg alle Länder, teils in modifizierter Form.

© dpa
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