Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Fall Joel: Beschwerde gegen Ende U-Haft liegt beim Gericht

Im Fall um den getöteten Joel geht eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung des angeklagten Jugendlichen beim Landgericht ein. Nun kann die Verteidigung eine Stellungnahme abgeben.
Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Gericht eingegangen
Im Landgericht warten Justiz-Mitarbeiter auf den Einzug des Gerichts zum Prozessauftakt im Fall um den getöteten sechsjährigen Joel in Pragsdorf bei Neubrandenburg. © Bernd Wüstneck/dpa

Im Fall um den getöteten sechsjährigen Joel ist die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen die Freilassung des angeklagten Jugendlichen aus der Untersuchungshaft beim Landgericht eingegangen. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Dienstag mit. Der Verteidigung sei eine Frist zur Stellungnahme bis diesen Mittwoch um 13.00 Uhr eingeräumt worden, äußerte der Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg weiter.

Das Gericht hat drei Tage Zeit, um zu entscheiden, ob die Beschwerde begründet ist. Wenn die Beschwerde aus Sicht des Landgerichts nicht begründet ist, geht der Fall demnach an das Oberlandesgericht Rostock, das dann entscheidet.

Der Prozess gegen den Teenager wegen Totschlags hatte in der vergangenen Woche vor dem Landgericht begonnen. Am zweiten Prozesstag am vergangenen Donnerstag entschied das Landgericht, ihn aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die Kammer habe nach Prüfung des Haftbefehls keinen Haftgrund mehr erkannt, hatte ein Sprecher gesagt. «Der Haftgrund war die Wiederholungsgefahr.»

Das Gericht ist nach Aussage des Sprechers jederzeit verpflichtet, während des Verfahrens zu prüfen, ob Gründe für eine Untersuchungshaft bestehen. Diese seien nach der Vernehmung von Zeugen nicht mehr festgestellt worden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hingegen haben sich keine neuen Tatsachen ergeben.

Im vergangenen September soll der damals 14-Jährige in Pragsdorf bei Neubrandenburg Joel geschlagen und erstochen haben. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hatte er zum Prozessauftakt geschwiegen.

Der Fall um den getöteten Joel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. In dem Prozess fanden bislang zwei Verhandlungstage statt. Für den kommenden Dienstag ist der nächste Termin angesetzt. Danach sind bis Ende März noch vier weitere Termine vorgesehen. Dann könnte es ein Urteil geben.

In Zusammenhang mit dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft außerdem gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Tv & kino
Die Filmstarts der Woche
Nikita Buldyrski
Kultur
Alfred-Kerr-Darstellerpreis für Nikita Buldyrski
Königslauf in Dänemark
People news
Erster Royal Run für Frederik als König
Das Logo der App Blinkist
Das beste netz deutschlands
Blinkist: Buchzusammenfassungen für Leser auf dem Sprung
Online-Plattform X
Internet news & surftipps
Musk lässt Twitter-Webadressen auf x.com umleiten
Unechte Karettschildkröte schwimmt im Meeresmuseum von Stralsund
Das beste netz deutschlands
So gelingen Fotos durch die Glasscheibe eines Aquariums
Großbritanniens Torhüter Jackson Whistle
Sport news
Großbritannien und Polen steigen bei Eishockey-WM ab
Zwei Frauen sitzen auf einer Bank
Gesundheit
Was bringt die Haut mit 60+ zum Strahlen?