Wegen eines tödlichen Bootsunfalls vor rund zwei Jahren auf dem Ribnitzer See hat das Amtsgericht Stralsund einen Strafbefehl von neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung gegen einen 37-jährigen Bootsführer erlassen. Er war am 16. August 2022 gegen 21.36 Uhr mit einem mit drei Personen besetzten Motorboot auf ein anderes Motorboot mit sechs Menschen an Bord aufgefahren, von denen eine 66-jährige Frau starb. Das Gericht setzte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Zuvor hatte die «Ostsee-Zeitung» berichtet.
Außerdem sei dem Bootsführer auferlegt worden, einen Geldbetrag in Höhe von 2000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs, fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung gestellt. Der Mann sei hinreichend verdächtig, mit dem von ihm geführten Boot infolge deutlich überhöhter Geschwindigkeit mit dem anderen Motorboot kollidiert zu sein, wodurch noch fünf weitere Personen zum Teil nicht unerheblich verletzt worden seien. Der Unfall hatte sich etwa 500 Meter vor dem Hafen Ribnitz ereignet.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeschuldigte habe die Möglichkeit, binnen zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls Einspruch einzulegen. Auf einen Einspruch hin würde das Gericht einen Termin für die Hauptverhandlung bestimmen.