Der sogenannte präventive Gewahrsam ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Hessen sind dem Bericht zufolge bis zu sechs Tage Vorbeugehaft möglich, allerdings nur auf richterliche Anordnung. Ein zentrales Ziel sei es dabei, «die Bürgerinnen und Bürger vor den durch die rechtswidrigen Aktionen verursachten Beeinträchtigungen und Gefahren zu schützen», sagte ein Sprecher von Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) den VRM-Zeitungen und -Portalen.
In Bayern können Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung sogar bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.