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Kein Geheimnisverrat von Pfungstädter Bürgermeister

Der Vorwurf des Geheimnisverrats im Zusammenhang mit einem Doppelmord belastete den Pfungstädter Bürgermeister Patrick Koch. Seit Dienstag ist das juristisch vom Tisch.
Landgericht Darmstadt
Der Eingang des Landgerichts und Amtsgerichts in Darmstadt. © Christoph Schmidt/dpa

Der Freispruch für den Pfungstädter Bürgermeister Patrick Koch wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats im Zusammenhang mit Aussagen zu einem Doppelmord ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft nahm am Dienstag ihre Berufung gegen das Urteil in einer Verhandlung vor dem Darmstädter Landgericht zurück. «Was man nicht getan hat, kann nicht Gegenstand eines Geheimnisses sein», begründete Oberstaatsanwalt Andreas Kondziela den Schritt. Das Amtsgericht Dieburg hatte Koch im November 2021 in erster Instanz von dem Vorwurf freigesprochen.

Der Vorwurf gegen Koch reicht in die Zeit vor seinem Bürgermeisteramt zurück, als er als Polizist arbeitete. Ihm war vorgeworfen worden, Informationen aus seiner Zeit als Polizeibeamter in einer Mail an einen Rechtsanwalt mitgeteilt zu haben. In dem Schreiben spricht er von dem Gefühl, dass sich der frühere Darmstädter Polizeipräsident Gosbert Peter Dölger früh auf den später als Doppelmörder verurteilten Andreas Darsow als Tatverdächtigen festgelegt habe. Hintergrund ist ein Doppelmord im Jahr 2009 im südhessischen Babenhausen.

«Es ist eine nicht alltägliche Situation für mich», sagte Koch nach der Verhandlung. «Ich bis sehr froh, dass die Staatsanwaltschaft die Berufung zurückgezogen hat.» Man wisse ja nie, was das für Folgen haben könne, auch welche beamtenrechtlichen.

Darsow war 2011 wegen Doppelmordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden - beteuert jedoch seine Unschuld. Der Versuch eines Wiederaufnahmeverfahrens scheiterte. Koch war zeitweise an den Ermittlungen beteiligt und schilderte in einer viel später verfassten Mail seine Bedenken, dass man sich viel zu schnell auf den später Verurteilten als Täter festgelegt habe.

Der frühere Polizeipräsident bestritt vor dem Landgericht als Zeuge, derartige Äußerungen gemacht zu haben. «An die genaue Gesprächsführung kann ich mich nicht mehr erinnern», sagte er. Eine frühe Festlegung auf einen Tatverdächtigen gab es seiner Auffassung nach nicht. «Es waren laufende Ermittlungen, das wäre ja Unsinn gewesen.»

Die Staatsanwaltschaft wertete die in der Mail dem früheren Polizeipräsidenten zugeordnete Aussage als so nicht gefallen ein. So könne dies auch strafrechtlich nicht verfolgt werden. Der Vorsitzende Richter Lothar Happel beschrieb es so: «Geheimnisverrat ist strafbar, Dummgeschwätz nicht.»

© dpa
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